Kerstin Griese begrüßt, dass das Bundessozialministerium die geplanten Änderungen der Verfahrenspraxis beim Hartz-IV-Bezug für Alleinerziehende zurückzieht. „Die Hinweise aus der Sachverständigenanhörung im Bundestag und die Proteste von Betroffenen haben wir sehr ernst genommen“, so die Vorsitzende des zuständigen Parlamentsausschusses.
„Rechtsvereinfachungen halte ich weiter für richtig“, betont Griese. „Wenn diese aber zu einer Schlechterstellung von Alleinerziehenden und ihren Kindern führen, weil die Praxis anders aussieht, als Gerichtsbeschlüsse das vermuten ließen, dann ist das ein Problem. Das habe ich in der Debatte von Anfang an deutlich gemacht. Deshalb sind wir dieser Frage genau nachgegangen“, sagt sie zu den Regelungen für so genannte „temporäre Bedarfsgemeinschaften“, wie das Bundessozialgericht die Lebenssituation nennt, in der Alleinerziehende auf Hartz IV angewiesen sind und ihre Kinder sich zeitweise bei dem anderen Elternteil aufhalten.
Es sei gut, dass dieses Thema in ihrem Ausschuss zunächst einer eingehenden Bewertung durch eingeladene Expertinnen und Experten unterzogen worden sei. „Das zeigt, dass die parlamentarische Beratung ernst genommen wird“, unterstreicht die SPD-Bundestagsabgeordnete. Sie betont, dass Alleinerziehende schon heute einen „Mehrbedarf“ erhalten, wenn sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Auch der Ausbau von Angeboten wie Ganztagsschulen und erweiterte Öffnungszeiten von Kitas seien nötig, um Alleinerziehenden im Alltag zu helfen, so Kerstin Griese.