Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung

Ermittlung von Regelbedarfen
Griese hat im Bundestag betont, dass „die sozialen Sicherungssysteme auch in Krisenzeiten ein menschenwürdiges Existenzminium garantieren und dass sie ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen“. In der Debatte um die Regelbedarfe bei der Grundsicherung und der Sozialhilfe sprach sie sich gegen ein einfaches „Weiter so“ aus.

Griese unterstrich, dass die vom Statistischen Bundesamt vorgelegte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), auf deren Grundlage die Regelbedarfe ermittelt werden, genau geprüft wurden. Künftig würden erstmals nicht nur Festnetzanschlüsse berücksichtigt, sondern auch Handykosten, wies die Sozialstaatssekretärin auf die gesellschaftlichen und technischen Veränderungen hin.

Insgesamt werde es eine deutliche Erhöhungen der Regelsätze geben. Berücksichtigt werde die aktuelle Entwicklung der Preise und der Einkommen bis einschließlich Juni 2020. „Soweit es zu coronabedingten Preissteigerungen gekommen ist, werden diese in den Regelbedarfe berücksichtigt. Die durch die Mehrwertsteuersenkung bewirkte Dämpfung der Preisentwicklung ab Juli 2020 ist hingegen nicht mehr enthalten. Das heißt zum Beispiel konkret, dass sich der Regelbedarf für Alleinstehende um 14 Euro auf 446 Euro erhöht“, sagte Kerstin Griese in der Plenardebatte. Jugendliche würden künftig 45 Euro mehr erhalten – das entspricht einer Erhöhung um 14 Prozent –, und für die unter sechsjährigen Kinder gebe es mit zusätzlich 33 Euro 13 Prozent mehr.