Wahlrecht fĂĽr Menschen mit Behinderungen

„Menschen mit einer Behinderung, die zur Besorgung ihrer Angelegenheiten einen Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite gestellt bekommen haben, dürfen bei der nächsten Bundestagswahl mitwählen“, freut sich Kerstin Griese (SPD). „Bislang waren sie pauschal von Wahlen ausgeschlossen“, bedauert die Abgeordnete, die sich auch auf Bitten von Behindertenorganisationen seit langer Zeit für ein „inklusives“ Wahlrecht engagiert.

Lebenshilfe

Mit der Bundes- und dem Landesvorsitzenden der Lebenshilfe beim parlamentarischen Abend: Ulla Schmidt, Gerd Ascheid und Kerstin Griese freuen sich über die Wahlrechtsänderung.

„Leider hatten sich CDU und CSU lange gegen eine Wahlrechtsänderung gesperrt. Erst als das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen aufgehoben hat, hat die Union ihren Widerstand aufgegeben.“ Griese bedankt sich bei der Lebenshilfe für ihr Engagement. „Ohne deren Protest und Unterstützung der Verfassungsgerichtsklage hätten wir das kaum erreichen können.“

Kerstin Griese hat als Staatssekretärin gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung viele Gespräche geführt, um den Wahlrechtsausschluss aus dem Gesetz zu streichen. „Leider wird dies noch nicht für die Europawahl im Mai gelten“, bedauert sie die späte Einigung innerhalb der Koalition. An den Landtags- und Kommunalwahlen in NRW, das nächste Mal 2020, können sich betreute Menschen hingegen beteiligen. Die vormalige SPD-geführte Landesregierung habe den Wahlrechtsausschluss bereits 2016 aufgehoben, so Griese.

Die Sozialstaatssekretärin kündigt an, dass die Möglichkeit einer Wahlrechtsassistenz für Wählerinnen und Wähler mit Behinderungen eingeführt wird. „In einer Demokratie müssen alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, mitzubestimmen – egal ob mit oder ohne Behinderung“, betont Kerstin Griese. „Inklusion heißt, Barrieren abzubauen. Das darf sich nicht nur auf Bordsteinkanten beschränken, sondern muss das Wahlrecht miteinbeziehen.“