Wahlrecht fĂŒr Menschen mit Behinderungen

„Menschen mit einer Behinderung, die zur Besorgung ihrer Angelegenheiten einen Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite gestellt bekommen haben, dĂŒrfen bei der nĂ€chsten Bundestagswahl mitwĂ€hlen“, freut sich Kerstin Griese (SPD). „Bislang waren sie pauschal von Wahlen ausgeschlossen“, bedauert die Abgeordnete, die sich auch auf Bitten von Behindertenorganisationen seit langer Zeit fĂŒr ein „inklusives“ Wahlrecht engagiert.

Lebenshilfe

Mit der Bundes- und dem Landesvorsitzenden der Lebenshilfe beim parlamentarischen Abend: Ulla Schmidt, Gerd Ascheid und Kerstin Griese freuen sich ĂŒber die WahlrechtsĂ€nderung.

„Leider hatten sich CDU und CSU lange gegen eine WahlrechtsĂ€nderung gesperrt. Erst als das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen aufgehoben hat, hat die Union ihren Widerstand aufgegeben.“ Griese bedankt sich bei der Lebenshilfe fĂŒr ihr Engagement. „Ohne deren Protest und UnterstĂŒtzung der Verfassungsgerichtsklage hĂ€tten wir das kaum erreichen können.“

Kerstin Griese hat als StaatssekretĂ€rin gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung viele GesprĂ€che gefĂŒhrt, um den Wahlrechtsausschluss aus dem Gesetz zu streichen. „Leider wird dies noch nicht fĂŒr die Europawahl im Mai gelten“, bedauert sie die spĂ€te Einigung innerhalb der Koalition. An den Landtags- und Kommunalwahlen in NRW, das nĂ€chste Mal 2020, können sich betreute Menschen hingegen beteiligen. Die vormalige SPD-gefĂŒhrte Landesregierung habe den Wahlrechtsausschluss bereits 2016 aufgehoben, so Griese.

Die SozialstaatssekretĂ€rin kĂŒndigt an, dass die Möglichkeit einer Wahlrechtsassistenz fĂŒr WĂ€hlerinnen und WĂ€hler mit Behinderungen eingefĂŒhrt wird. „In einer Demokratie mĂŒssen alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger das Recht haben, mitzubestimmen – egal ob mit oder ohne Behinderung“, betont Kerstin Griese. „Inklusion heißt, Barrieren abzubauen. Das darf sich nicht nur auf Bordsteinkanten beschrĂ€nken, sondern muss das Wahlrecht miteinbeziehen.“