âMenschen mit einer Behinderung, die zur Besorgung ihrer Angelegenheiten einen Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite gestellt bekommen haben, dĂŒrfen bei der nĂ€chsten Bundestagswahl mitwĂ€hlenâ, freut sich Kerstin Griese (SPD). âBislang waren sie pauschal von Wahlen ausgeschlossenâ, bedauert die Abgeordnete, die sich auch auf Bitten von Behindertenorganisationen seit langer Zeit fĂŒr ein âinklusivesâ Wahlrecht engagiert.

Mit der Bundes- und dem Landesvorsitzenden der Lebenshilfe beim parlamentarischen Abend: Ulla Schmidt, Gerd Ascheid und Kerstin Griese freuen sich ĂŒber die WahlrechtsĂ€nderung.
Kerstin Griese hat als StaatssekretĂ€rin gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung viele GesprĂ€che gefĂŒhrt, um den Wahlrechtsausschluss aus dem Gesetz zu streichen. âLeider wird dies noch nicht fĂŒr die Europawahl im Mai geltenâ, bedauert sie die spĂ€te Einigung innerhalb der Koalition. An den Landtags- und Kommunalwahlen in NRW, das nĂ€chste Mal 2020, können sich betreute Menschen hingegen beteiligen. Die vormalige SPD-gefĂŒhrte Landesregierung habe den Wahlrechtsausschluss bereits 2016 aufgehoben, so Griese.
Die SozialstaatssekretĂ€rin kĂŒndigt an, dass die Möglichkeit einer Wahlrechtsassistenz fĂŒr WĂ€hlerinnen und WĂ€hler mit Behinderungen eingefĂŒhrt wird. âIn einer Demokratie mĂŒssen alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger das Recht haben, mitzubestimmen â egal ob mit oder ohne Behinderungâ, betont Kerstin Griese. âInklusion heiĂt, Barrieren abzubauen. Das darf sich nicht nur auf Bordsteinkanten beschrĂ€nken, sondern muss das Wahlrecht miteinbeziehen.â