Kerstin Griese befĂŒrwortet klare Regeln fĂŒr den Arbeitsschutz in der Pandemie. âDie Wirtschaft muss genauso wie alle anderen Lebensbereiche einen verbindlichen Beitrag leistenâ, stellt die StaatssekretĂ€rin klar.
Sie begrĂŒĂt es, dass das Bundeskabinett dem Vorschlag von Minister Hubertus Heil (SPD) zugestimmt hat, dass die Betriebe wöchentliche Coronatests anbieten mĂŒssen. âLeider haben sich Teile der CDU und der NRW-Landesregierung einer verpflichtenden Regelung viel zu lange widersetztâ, bedauert Kerstin Griese.
âMitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die viele Kundenkontakte haben, körpernahe Dienstleistungen erbringen oder in GemeinschaftsunterkĂŒnften leben, mĂŒssen wöchentlich zwei Schnelltests angeboten werden. FĂŒr alle anderen BeschĂ€ftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, reicht ein Testangebot pro Wocheâ, erlĂ€utert Griese.
Diese Arbeitsschutz-Vorschrift gelte auch im Kreis Mettmann, und zwar unabhĂ€ngig von der örtlichen Inzidenz. âHier handelt es sich um eine bundeseinheitliche Verordnung, um fĂŒr BeschĂ€ftigte genauso wie fĂŒr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Planbarkeit zu schaffenâ, unterstreicht die StaatssekretĂ€rin. âBei noch weiter ansteigenden Infektionszahlen könnten vor Ort allerdings darĂŒber hinausgehende MaĂnahmen ergriffen werden, wenn die schwarz-gelbe Landesregierung das zulĂ€sstâ, so Kerstin Griese.
Die bereits seit Januar geltende Pflicht, dass die Betriebe Arbeit im Homeoffice anbieten mĂŒssen, hat das Bundeskabinett verlĂ€ngert. Wo kein Homeoffice möglich ist, mĂŒssen AbstĂ€nde eingehalten werden und pro Person mindestens zehn Quadratmeter zur VerfĂŒgung stehen.