Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verlängern

Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verlängern
„Die Pandemie ist noch nicht vorbei“, betonte Kerstin Griese im Bundestag. Angesichts der hohen Infektionszahlen geht sie davon aus, dass es weiterhin Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit geben wird.

Die Sozialstaatssekretärin brachte die Verlängerung des so genannten Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes in den Bundestag ein, von dem unter anderem die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Rehabilitation und der Arbeitsförderung sowie Anbieter von Sprachkursen profitieren. Das Gesetz sorge dafür, dass diese auch in Zukunft bestehen. Kerstin Griese bedankte sich bei allen, die „in der Pandemie die Arbeit am Laufen gehalten haben, die Menschen zu Hause statt in einer Einrichtung oder einer Schule betreut haben, die sich um Kinder, Jugendliche und Ältere gekümmert haben, die Sprachkurse für Geflüchtete auf digitale Angebote umgestellt haben und die neue Wege für Arbeitsmarktqualifizierungen gefunden haben.“

Griese begrüßte es, dass auch einige Basisregelungen des betrieblichen Infektionsschutzes verlängert werden, die bislang „die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt und dafür gesorgt haben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, und die unsere Wirtschaft aufrecht erhalten haben.“

Kerstin Grieses Ziel ist es, Jobs zu erhalten und die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges für den Arbeitsmarkt abzusichern. „In Krisenzeiten zeigt sich ganz besonders, dass soziale Sicherheit, die Sicherheit, einen Arbeitsplatz zu haben, sich auf Betreuungsangebote verlassen zu können, so existenziell wichtig sind“, sagte die SPD-Abgeordnete in ihrer Bundestagsrede.