Persönliche Erklärung: Infektionsschutzgesetz

Die Corona-Pandemie entwickelt sich mit Rekord-Inzidenzen, wir haben in Deutschland immer höhere Infektionszahlen. Diese Infektionslage macht es für mich dringend notwendig, Infektionsschutzmaßnahmen weiterzuführen.

Ohne gesetzgeberisches Handeln wären aber die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen zum 20. März. 2022 automatisch komplett ausgelaufen. Es wäre aus meiner Sicht sachgerecht gewesen, diese Maßnahmen zu verlängern, um die Kontinuität in der Pandemiebekämpfung sicherzustellen. Über ein solches Vorgehen konnte jedoch leider kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Expert:innenrat der Bundesregierung hat in seiner 8. Stellungnahme mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen plädiert, die auch weiterhin ad hoc verfügbare Instrumente des Infektionsschutzes bereitstellen, um in den Ländern unverzüglich Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können. Die Sachverständigen der Öffentlichen Anhörung vom 14. März 2022 zum vorliegenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag haben davor gewarnt, die aktuelle Dynamik des Pandemiegeschehens auf die leichte Schulter zu nehmen. Die deutliche Mehrzahl hat sich dafür ausgesprochen, die bestehenden Möglichkeiten für die Länder, Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht einzuschränken. Insbesondere wurde auf die Bedeutung der Maskenpflicht (z.B. in Innenräumen, wie dem Einzelhandel oder Schulen) und von Hygienekonzepten verwiesen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das Tragen von FFP2-Masken eine hohe Wirksamkeit und stellt nur einen geringen Eingriff in die individuelle Freiheit dar. Diesen Erkenntnissen hätte ich gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion gern im Infektionsschutzgesetz Rechnung getragen.

Innerhalb der Koalition konnten wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes lediglich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen (z.B. in Pflegeeinrichtungen oder in Arztpraxen) verständigen. Darüber hinaus konnten wir jedoch sicherstellen, dass den Ländern mit der Hot-Spot-Regelung weiterhin ermöglicht wird, einem dynamischen Infektionsgeschehen gezielt zu begegnen. So kann ein Landtag bei Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage von dieser Regelung Gebrauch machen und strengere Maßnahmen wie weitergehende Maskenpflichten, ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie 3G- und 2G-Zugangsbeschränkungen anordnen.

Dieser Kompromiss war notwendig, weil sonst die bestehende gesetzliche Grundlage für alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ersatzlos ausgelaufen wäre. Somit hätten die Länder überhaupt keine Maßnahmen mehr im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zur Verfügung. Das hätte gravierende Folgewirkungen für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaftskraft unseres Landes.

Aus diesem Grund stimme ich dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu und gehe davon aus, dass die Länder bei Bedarf vollumfänglich von den Hot-Spot-Regelungen Gebrauch machen werden. Sollte die Infektionslage sich weiter verschlimmern, setze ich mich dafür ein und vertraue darauf, dass der Deutsche Bundestag schnell über eine erneute Novelle des Infektionsschutzgesetzes beraten wird.

Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetztes.