Neue Hilfe fĂŒr Inklusions- und Sozialunternehmen

Einrichtungen der Behindertenhilfe, SozialkaufhĂ€user und gemeinnĂŒtzige Sozialunternehmen werden vom Bundessozialministerium durch einen Teilhabefonds unterstĂŒtzt, der insgesamt 100 Millionen Euro umfasst. Kerstin Griese hat die Wohlfahrts- und SozialverbĂ€nde im Kreis Mettmann in einem Brief auf diese spezielle Fördermöglichkeit hingewiesen und darum gebeten, das Geld in Anspruch zu nehmen.

„In den letzten Monaten hat die Pandemie besonders auch die Sozial- und Inklusionsbetriebe hart getroffen“, so Griese. „Diese mussten ihre Arbeit teilweise ganz einstellen oder konnten ihr Angebot nur in gekĂŒrzter und abgeĂ€nderter Form anbieten.“ Dies hĂ€tte zur Folge gehabt, dass Einnahmequellen weggebrochen sind, die Betriebe aber gleichzeitig nur sehr eingeschrĂ€nkt oder gar nicht von den Coronahilfen profitiert hĂ€tten, stellt die SozialstaatssekretĂ€rin fest.

Griese hatte deshalb in den letzten Wochen Lösungen gesucht, die hier punktgenau helfen können, und hat dazu beigetragen, dass der Bundestag die finanziellen Mittel fĂŒr einen „Corona-Teilhabe-Fonds“ beschlossen hat. „Damit greifen wir insbesondere Menschen mit einer Behinderung unter die Arme. Deren berufliche und gesellschaftliche Teilhabe ist von Einrichtungen wie den Inklusionsunternehmen abhĂ€ngig.“ Kerstin Griese freut sich, dass damit eine LĂŒcke im Netz der Coronahilfsmaßnahmen geschlossen ist. „Die ZuschĂŒsse umfassen 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, wenn diese nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Eine Förderung ist von September 2020 bis MĂ€rz 2021 möglich und kann rĂŒckwirkend beantragt werden.“