âIch bin sehr froh, dass wir eine maximal unkomplizierte Lösung gefunden habenâ, sagt SozialstaatssekretĂ€rin Kerstin Griese zu den verdoppelten Kinderkrankentagen. âDie Bundesregierung hat das in Rekordzeit auf den Weg gebracht.â
Kinderkrankentage gebe es jetzt wegen der Pandemie nicht nur dann, wenn ein Kind krank ist, erlĂ€utert Griese. âSondern auch dann, wenn das Kind wegen der Aussetzung des PrĂ€senzunterrichts nicht zur Schule geht oder die Kita pandemiebedingt nicht besucht.â Das gelte auch dann, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten könnten. Wichtig sei auch, so Griese, dass die Krankengeldtage rĂŒckwirkend ab dem 5. Januar fĂŒr Kindergartenkinder und ab dem 7. Januar fĂŒr Schulkinder in Anspruch genommen werden können.
Kerstin Griese weiĂ, dass auch im Kreis Mettmann viele berufstĂ€tige Eltern verzweifelten, weil sie sich gezwungen sahen, die Notbereuungsangebote in Anspruch zu nehmen. âSpĂ€testens mit dem Anstieg der Inzidenz auf zeitweise ĂŒber 200 wurde uns allen noch einmal die Dramatik vor Augen gefĂŒhrt.â
Der Bundestag hat am Donnerstagvormittag beschlossen, die Zahl der Kinderkrankentage zu verdoppeln. âBei Elternpaaren bekommen beide je 20 Tage und Alleinerziehende 40 Tage pro Kind, maximal 90 Tage bei mehreren Kindern.â
Das Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des Nettoeinkommens, fĂŒr das der Bundestag 300 Millionen Euro aus Steuermitteln bereitstellt, wird von den gesetzlichen Krankenkassen ĂŒberwiesen. Ein Ă€rztliches Attest wird dazu nicht benötigt, sondern es genĂŒgt eine Bescheinigung der Schule oder der Kita. âAuch die SchlieĂung einer Einrichtung fĂŒr Menschen mit Behinderungen wird als Grund anerkanntâ, so Griese, die sich besonders dafĂŒr eingesetzt hat, dass auch Eltern von behinderten Kindern ĂŒber zwölf Jahre die neuen Kinderkrankengeldtage nutzen können.