Die BedĂŒrftigkeit als Zugangsvoraussetzung sei entfallen, was bei den Beratungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sehr umstritten war. âEntscheidend ist, ob es uns gelungen ist, die Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen zu verbessernâ, wies StaatssekretĂ€rin Griese auf eine Kernfrage des neuen Gesetzes hin, die jetzt mit begleitenden Untersuchungen und Projekten erforscht wird.
Griese rĂ€umte in ihrer Rede ein, dass die mit dem BTHG einhergehenden Umstellungen eine groĂe Anstrengung bedeuten, die insbesondere im bisherigen stationĂ€ren Bereich mĂŒhsam ist. Das Ergebnis sei aber mehr Selbstbestimmung: âDas spĂŒren viele Menschen mit Behinderungen ganz konkret durch die Abschaffung der Einkommensanrechnung von Ehegatten. Das zeigt: Wir sind ein gutes StĂŒck weiter auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaftâ, sagte Kerstin Griese.