âJeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner – doch oft fehlen ausreichende SchutzplĂ€tze und Beratungsangeboteâ, sagt Kerstin Griese. Das werde sich mit dem neuen Gewaltschutzgesetz aber Ă€ndern.
Betroffene hĂ€tten nun einen Rechtsanspruch auf Schutz und UnterstĂŒtzung. âDer Bund stellt dafĂŒr 2,6 Milliarden Euro bereit, um sicherzustellen, dass der Schutz vor Gewalt nicht dem Zufall ĂŒberlassen bleibt, sondern eine verlĂ€ssliche staatliche Aufgabe wirdâ, unterstreicht die SozialstaatssekretĂ€rin.
Das Gesetz gehe ĂŒber akute Hilfe hinaus: âEs legt auch den Grundstein fĂŒr eine umfassende PrĂ€ventionsarbeit, insbesondere in der TĂ€terarbeit. Denn Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles Einzelschicksal, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem, das aktiv verhindert werden mussâ, so Griese.
Schon zuvor hatte der Bundestag mit groĂer Mehrheit beschlossen, dass es auch nach einer Fehlgeburt Mutterschutz gibt. âEndlichâ, sagt Kerstin Griese, âab der 13. Schwangerschaftswoche steht den betroffenen Frauen nun Mutterschutz zu, um nach einem solch schrecklichen Ereignis sowohl körperlich als auch seelisch wieder auf die Beine zu kommen.â Dieses wichtige Gesetz gehe auf eine Petition von Natascha Sagorski zurĂŒck, berichtet Griese. âSie musste selbst die schreckliche Erfahrung einer Fehlgeburt durchleiden â und sollte schon am nĂ€chsten Tag zurĂŒck zur Arbeit. Denn bisher war es so, dass der Anspruch auf Mutterschutz erst nach Ende des sechsten Schwangerschaftsmonats galt.â Genau das habe Sagorski Ă€ndern wollen, und sie sei erfolgreich gewesen. âDas macht Mut, sich fĂŒr seine Ăberzeugungen einzusetzen.â