Bundestag beschließt Gewaltschutzgesetz

„Jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner – doch oft fehlen ausreichende Schutzplätze und Beratungsangebote“, sagt Kerstin Griese. Das werde sich mit dem neuen Gewaltschutzgesetz aber ändern.

Betroffene hätten nun einen Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung. „Der Bund stellt dafür 2,6 Milliarden Euro bereit, um sicherzustellen, dass der Schutz vor Gewalt nicht dem Zufall überlassen bleibt, sondern eine verlässliche staatliche Aufgabe wird“, unterstreicht die Sozialstaatssekretärin.

Das Gesetz gehe über akute Hilfe hinaus: „Es legt auch den Grundstein für eine umfassende Präventionsarbeit, insbesondere in der Täterarbeit. Denn Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles Einzelschicksal, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem, das aktiv verhindert werden muss“, so Griese.

Schon zuvor hatte der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen, dass es auch nach einer Fehlgeburt Mutterschutz gibt. „Endlich“, sagt Kerstin Griese, „ab der 13. Schwangerschaftswoche steht den betroffenen Frauen nun Mutterschutz zu, um nach einem solch schrecklichen Ereignis sowohl körperlich als auch seelisch wieder auf die Beine zu kommen.“ Dieses wichtige Gesetz gehe auf eine Petition von Natascha Sagorski zurück, berichtet Griese. „Sie musste selbst die schreckliche Erfahrung einer Fehlgeburt durchleiden – und sollte schon am nächsten Tag zurück zur Arbeit. Denn bisher war es so, dass der Anspruch auf Mutterschutz erst nach Ende des sechsten Schwangerschaftsmonats galt.“ Genau das habe Sagorski ändern wollen, und sie sei erfolgreich gewesen. „Das macht Mut, sich für seine Überzeugungen einzusetzen.“