Anhörungen zur Rente, Leiharbeit und Werkverträgen

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat in Anhörungen zur Leiharbeit und zur Flexi-Rente zwei anstehende Gesetze beraten. „Zuerst haben wir Expertinnen und Experten zu den geplanten Neuregelungen bei Leiharbeit und Werkverträgen gehört“, sagte die Ausschussvorsitzende Kerstin Griese.

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Dabei sei deutlich geworden, dass eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach neun Monaten in der Leiharbeit dringend notwendig sind, stellte Griese fest. „In der zweiten Anhörung haben wir über flexible Übergänge in die Rente beraten.“

Mit dem Gesetz solle es verbesserte Möglichkeiten geben, vor Erreichen der Regelaltersgrenze Teilzeitarbeit durch Teilrente zu ergänzen. „Gleichzeitig soll es einfacher werden, auch im Rentenalter weiter zu arbeiten.“ Neue Regeln zur Prävention wie ein Check-up für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 45 Jahren und Verbesserungen bei den Rehabilitationsleistungen sollen die Gesundheit stärken, erläuterte Kerstin Griese.