Der Bundestag hat das Gesetz zur Brückenteilzeit beschlossen. „Damit bekommen insbesondere Frauen die Möglichkeit, nach einer Teilzeitphase wieder Vollzeit zu arbeiten“, sagt Arbeitsstaatssekretärin Kerstin Griese.
„Das ist ein großer Fortschritt. Nicht die Familien sollen sich der Wirtschaft anpassen. Sondern umgekehrt“, spricht Griese von einem deutlichen Schritt hin zu mehr Familienfreundlichkeit.
„60 Prozent aller Beschäftigten im Kreis Mettmann haben ab jetzt einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit, weil sie in Betrieben mit mehr als 45 Angestellten arbeiten“, so Kerstin Griese. „Und auch für alle anderen haben wir das Verfahren erleichtert, ihren Wunsch zu realisieren, mehr zu arbeiten. Wenn sich künftig jemand aus Teilzeit erfolglos auf einen freien Job mit längerer Arbeitszeit bewirbt, muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Teilzeitbeschäftigte für diese Stelle nicht geeignet ist.“
Es sei nicht leicht gewesen, das Gesetz gegen die CDU/CSU durchzusetzen, berichtet die SPD-Abgeordnete. „Umso mehr bin ich erleichtert, es jetzt geschafft zu haben. Das ist ein Schritt hin zu einer Arbeitswelt, die zum Leben passt“, sagt Kerstin Griese.