Was hat der Staat mit Religion und Kirche zu tun?

Vortrag anlässlich des Auctortages in Braunschweig, der an den Stadtheiligen und Schutzpatron erinnert: Was hat der weltanschaulich neutrale Staat mit Religion und Kirche zu tun?

grieseSie haben mir die Frage gestellt: „Was hat der weltanschaulich neutrale Staat mit Religion und Kirche zu tun?“

Dazu will ich gerne einige Gedanken sagen, als Politikerin und als evangelische Christin.

Zuerst einige Zahlen: In Deutschland sind ca. zwei Drittel der Menschen Kirchenmitglieder, 29,9 Prozent der Bevölkerung gehören der römisch-katholischen Kirche und 29 Prozent den evangelischen Kirchen an. Zum Islam bekennen sich etwa 4 Millionen Bürgerinnen und Bürger, das sind ca. 5 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland. Die Zahl der Muslime ist schwer genau festzulegen, weil der Islam eine Religion und keine Kirche ist und nur etwa sieben Prozent der Muslime Mitglieder in Vereinen und Organisationen sind. Zu den jüdischen Gemeinden gehören ca. 200.000 Gemeindemitglieder und damit ca. 0,24 Prozent der Gesamtbevölkerung. Etwa 1,2 Prozent gehören verschiedenen orthodoxen Kirchen an. Ca. 0,3 Prozent bekennen sich zum Buddhismus und ca. 0,1 Prozent zum Hinduismus. 33,4 Prozent sind konfessionslos. (Zahlen laut Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e. V. von 2013)

Allerdings gibt es zwischen Ost und West große Unterschiede bei der Kirchenzugehörigkeit. 71% der Bevölkerung im Westen und nur 25% der Bevölkerung im Osten gehören der evangelischen oder katholischen Kirche an. Im Osten wirkt die religionsfeindliche Grundeinstellung der DDR-Regierung stark nach. Bei den meisten Menschen erlebt man eine große Religionsferne, das muss uns „hier im Westen“ bewusst sein. Ich komme aus Nordrhein-Westfalen und stelle immer wieder fest, dass dort ein deutlich kirchenfreundlicheres Klima herrscht als in Berlin oder in den neuen Bundesländern, wo eine sehr grundsätzliche Kritik an den Kirchen und Einwürfe von atheistischer oder laizistischer Seite die Debatten mitprägen.

In den letzten Jahren haben sich die Zahlen der Kirchenmitglieder verändert. Die evangelische und katholische Kirche gerieten nach einigen Vorfällen vermehrt in die Kritik, und wir haben große Zahlen von Kirchenaustritten zu verzeichnen. 2010, im Jahr des Bekanntwerdens des Missbrauchsskandals, haben rund 180.000 Menschen die katholische Kirche verlassen. Das war ein Anstieg von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2013 im Zusammenhang der Entwicklungen um den Limburger Bischof traten fast 180.000 Katholiken aus ihrer Kirche aus. Im Bistum Limburg stiegen die Austritte sogar um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 2012.

KĂĽrzlich entdeckten viele Kirchenmitglieder erst anhand einer – wie ich finde etwas unglĂĽcklich formulierten – Mitteilung ihrer Banken, dass sie auch auf Kapitalerträge Kirchensteuer zahlen, was ĂĽbrigens keine neue Steuer ist, sondern schon immer so war. Es wird lediglich das Abzugsverfahren verändert und automatisiert. Aber der Hinweis war Anlass fĂĽr vermehrte Austritte, in den evangelischen Landeskirchen im SĂĽden und SĂĽdwesten Deutschlands waren es im ersten Halbjahr 2014 sogar 50 Prozent mehr als im Vorjahr.

In der Frage der Austritte besteht übrigens eine „ökumenische Haftungsgemeinschaft“, wie es der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider sagte. Ein Skandal in einer Kirche führt zu Austritten bei allen, egal welcher Konfession. Ich komme darauf noch zu sprechen, denn dahinter steht ja, dass von den Kirchen mehr Moral und mehr Glaubwürdigkeit erwartet wird als von anderen. Und das ist ja auch ihr eigener Anspruch.

I. Die grundgesetzlich garantierte Trennung von Staat und Kirche bedeutet nicht Beziehungslosigkeit, die „fördernde Neutralität“ hat sich bewährt.

Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland in einem weltanschaulich neutralen Staat, und das ist gut so. In Deutschland gilt die gesetzlich verankerte Trennung von Kirche und Staat, sie ist eine Folge aus der Neutralität des Staates. Erstmals hat die Weimarer Reichsverfassung 1919 in Artikel 137, Paragraph 1 festgelegt: „Es besteht keine Staatskirche.“ Ziel dieser Bestimmung war zum Zeitpunkt ihrer Abfassung sowohl die Anerkennung der Freiheit des Staates von kirchlicher Bindung als auch die Gewährung der Freiheit der Religionsgemeinschaften von staatlicher Kuratel und Bevormundung.

Im Wesentlichen sind die Grundsätze aus Weimar in unser heutiges Grundgesetz übernommen worden, die Artikel 136 bis 139 und 141 gelten durch das Grundgesetz Artikel 140 weiter und sind Bestandteil unseres Verfassungsrechtes.

Die drei Grundsätze der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften gelten bis heute. Damit hat sich Deutschland anders entwickelt, als z. B. Frankreich, das sich als laizistischer Staat definiert. Religionsausübung ist eine öffentliche Angelegenheit, die der Staat nicht einschränken darf, sondern ermöglichen muss.

Der Staat muss weltanschaulich und religiös neutral sein. Das hat weit reichende politische Konsequenzen. Weil der Staat keine religiöse Kompetenz beansprucht, um der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger Platz zu machen, kann er selbst in religiösen Dingen kein Urteil fällen und keine Autorität in Sachfragen beanspruchen. Das ist umso bedeutsamer, als dass das Grundgesetz keine strikte Trennung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften im Sinne eines laizistischen Modells verlangt sondern in wichtigen Feldern eine Kooperation vorsieht.

Dieses Verhältnis von Staat und Kirche wurde zunächst als „hinkende Trennung“ (Ulrich Stutz, 1926) bezeichnet. Inzwischen spricht man eher von „fördernder Neutralität“ oder wie es der UN-Beauftragte für Religionsfreiheit, Prof. Heiner Bielefeldt, beschrieben hat, von einer „respektvollen Nicht-Identifikation“ des Staates mit den Religionsgemeinschaften.

Die grundgesetzlich garantierte Trennung von Staat und Kirche bedeutet also nicht Beziehungslosigkeit, sondern unser System eines partnerschaftlichen Verhältnisses von Staat und Kirchen hat sich bewährt. In der fördernden Neutralität liegt eine der großen religionspolitischen Herausforderungen, vor denen wir stehen. Denn in den Bereichen, in denen das Grundgesetz eine Zusammenarbeit vorsieht – den sogenannten „res mixtae“ – ist der Staat auf einen Partner im religiösen Bereich angewiesen. Das gilt für den staatlichen Religionsunterricht, der außer in Bremen und in Berlin ordentliches Schulfach ist, das gilt für theologische Fakultäten, für Anstalts-, Kranken- und Militärseelsorge. Hier müssen auch den nichtchristlichen Gemeinschaften nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung die gleichen Rechte gewährt werden. Auf die Herausforderungen, die das in Bezug auf den Islam bedeutet, gehe ich später ein.

Der Staat ist also auf die Mitwirkung der religiösen Seite angewiesen. Er muss dabei – und das ist nach der Religionsfreiheit und der weltanschaulichen Neutralität des Staates die dritte Säule im Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften – er muss das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften achten.

Die Garantie des Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV lautet: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“ „Ordnen“ und „verwalten“ meint, dass sie ihre eigenen Angelegenheiten auf der Grundlage ihres eigenen Selbstverständnisses rechtlich gestalten können. Dazu zählt auch das Recht, Steuern zu erheben und die Finanzen autonom zu verwalten.

Auch diese dritte Säule der grundgesetzlichen Bestimmungen des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften stellt uns gegenwärtig vor religionspolitische Herausforderungen. Immer wieder wird kritisch hinterfragt, warum der Staat für die evangelische und katholische Kirche die Kirchensteuer einzieht. Aber die wenigstens wissen, dass der Staat für seine Dienstleistung gut bezahlt wird. Es handelt sich hier keinesfalls um ein Privileg der Kirchen, sondern ein Recht, das das Grundgesetz allen Religionsgemeinschaften einräumt, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Für die Dienstleistung des Kirchensteuereinzugs erhält der Staat von den Kirchen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zwei bis vier Prozent des von ihm erhobenen Steueraufkommens. Die Kosten werden mehr als gedeckt – für den Staat ist dieser Einzug sicher kein Verlust. Außerdem ist dieses Vorgehen gerecht, Menschen mit hohem Einkommen zahlen deutlich mehr Kirchensteuer als diejenigen mit niedrigen oder keinen Einkünften. Ob es dem Selbstverständnis der Kirchen entspricht, so zu verfahren, müssen die Gläubigen selbst entscheiden. Auch heute machen nicht alle Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, von dieser Möglichkeit Gebrauch, beispielsweise die Freikirchen nicht.

Das kooperative Verhältnis hat sich also in der Praxis unseres Landes bewährt. Aber angesichts zunehmender Anfragen aus verschiedenen Richtungen, angesichts weniger werdender Kirchenmitglieder und einer intensiven Debatte über Säkularisierung, Atheismus und Laizismus müssen sich Politik und Kirchen dieses Verhältnisses vergewissern, es erklären und auch in einigen Bereichen Reformen angehen.

Beispielsweise hat die Republik sich – wie ich meine zu Recht – aufgeregt, als in einem Kölner katholischen Krankenhaus einer Frau nach einer Vergewaltigung nicht die „Pille danach“ verschrieben wurde. Kirche stellte sich an dieser Stelle als weltfremd und herzlos dar – und war eben keine einladende Kirche, wie es meinem christlichen Verständnis entspricht. Die schrecklichen und leider vielen Fälle von Kindesmissbrauch in kirchlichen Einrichtungen haben die Glaubwürdigkeit des kirchlichen Personals erschüttert. Und das Finanzgebaren des Limburger Bischofs bis in alle Details seines Luxus-Badezimmers hat ebenfalls nicht dazu beigetragen, dass Kirchen glaubwürdiger werden. Die Öffentlichkeit, der Staat, aber auch jedes Kirchenmitglied kann von den Kirchen erwarten, dass sie diese Themen nachhaltig aufarbeiten.

Wie in jeder guten Partnerschaft kann es auch in der von Kirchen und Staat zu Beziehungsproblemen kommen. Und wie in jeder guten Partnerschaft hilft es nichts, sie zu verschweigen, sondern sie mĂĽssen ausgetragen werden.

Zwei Themen sind in der aktuellen Diskussion:

Die Staatsleistungen, die die Bundesländer in Höhe von 480 Millionen Euro jährlich an die Kirchen überweisen, beruhen auf dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803, in dem die Kirchen für die damalige Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter und Liegenschaften entschädigt wurden. Bei dieser Entschädigung ging und geht es nicht um eine einmalige Wiedergutmachung, sondern um den dauernden Ersatz für den Ausfall der jährlichen wirtschaftlichen Erträge aus dem enteigneten Besitz, aus dem die Kirchen vor 1803 ihre Strukturen und ihr Personal finanzierten. Dieser Ersatz-Anspruch ist durch völkerrechtlich anerkannte Verträge gesichert, so dass die Leistungen nicht einfach eingestellt, sondern nur in gegenseitigem Einvernehmen von Bund, Ländern und Kirchen abgelöst werden können. Ich denke, dass es auch im Interesse der Kirchen liegt, die Ablösung der Staatsleistungen anzugehen, und damit zu mehr Transparenz beizutragen. Das Thema ist aber im Detail sehr kompliziert, auch weil die Lage in den verschiedenen Bundesländern, Diözesen und Landeskirchen höchst unterschiedlich ist – und es wird für die Länder sehr teuer. Das ist angesichts der Schuldenbremse in den Ländern sehr schwierig. Regelmäßig kommen daher Diskussionen in den Landtagen zu dem Ergebnis, dass der jetzige Zustand beibehalten werden soll. Daher wird es meiner Einschätzung nach noch einige Jahre dauern, bis wir hier zu einer Regelung kommen. Diese muss im Sinne der partnerschaftlichen Beziehungen von Bund, Ländern und Kirchen gemeinsam gefunden werden.

Das zweite Thema ist das kirchliche Arbeitsrecht. Im individuellen Arbeitsrecht in katholischen Einrichtungen kommt es zu Problemen, wenn beispielsweise Homosexuelle und wiederverheiratete Geschiedene gekündigt werden, wenn also der kirchliche Arbeitgeber die Lebensführung außerhalb des Arbeitsplatzes bewertet. Komplexer ist das kollektive Arbeitsrecht, der sogenannte „Dritte Weg“, mit dem Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände das Verhältnis von Arbeitgebern, die dort Dienstgeber heißen, und Arbeitnehmern, den Dienstnehmern, in einem eigenen Weg ohne Streik und Aussperrung regeln. Diakonie und Caritas sind mit insgesamt ca. einer Million Mitarbeitenden wichtige und große Arbeitgeber. Der Bereich der sozialen, pflegerischen und pädagogischen Arbeit ist unter Finanzierungsdruck. Sie hier in Niedersachsen können davon sicherlich viel berichten, denn hier hat in den letzten Jahren der Konflikt zwischen der Diakonie und der Gewerkschaft ver.di um den richtigen Weg getobt. Und ich kann Ihnen sagen, dass es dazu auch in der Politik immer wieder Diskussionen gibt. Nach einem grundsätzlichen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20. November 2012 ist zwar geklärt, dass der kirchliche dritte Weg unter bestimmten Bedingungen weiter bestehen kann. Aber Sie hier in Niedersachsen haben erlebt, dass man damit nicht die Konflikte lösen konnte. Und Sie haben erlebt, dass sich Gewerkschaft und Kirche geeinigt haben, eine neue „soziale Partnerschaft“ einzugehen und Tarifverhandlungen zu führen, also quasi die Beziehung neu zu gestalten. Ich denke, das hat Zukunft, und es kann dazu beitragen, dass in Niedersachsen mit einem Branchentarif Soziales echte Wegmarken für bessere Bedingungen für die soziale Arbeit gesetzt werden. Die Gewerkschaft auf der einen und die Diakonie mit ihrer Kirche auf der anderen Seite sind aufeinander zugegangen. Eine Erfolgsgeschichte in der Beziehung nach schwerem Streit. Es geht also doch!

II. Religionsfreiheit ist nicht nur Freiheit von Religion, sondern auch Freiheit zu Religion. Religiöse Überzeugungen prägen politische Haltungen.

In Artikel 4 unseres Grundgesetzes heißt es in Paragraph 1 „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ und in Paragraph 2 „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Der Staat ist religiös und weltanschaulich neutral, d.h. er gewährleistet seinen Bürgerinnen und Bürgern freie Religionsausübung ohne sich eine eigene Position zu eigen zu machen, weder für eine Religion, noch gegen eine Religion oder gegen Religionen überhaupt. Damit ist unser Staat auch kein atheistischer oder laizistischer wie in Frankreich. Der Staat befördert die Religionsfreiheit, damit Menschen ihren Glauben leben und Religionen sich entfalten können.

In Deutschland wird Religionsfreiheit häufig negativ verstanden, das heißt als Freiheit von Religion. Dabei wird vergessen, dass Religionsfreiheit ursprünglich zuerst die Freiheit zur Religion meinte, dass jeder Einzelne die Freiheit und das Recht hat, seine oder ihre Religion zu leben. Selbst im Gefängnis erlischt dieses Recht nicht und der Staat kümmert sich mit den Kirchen und den muslimischen und jüdischen Gemeinden darum, dass auch Gefangene ihre Religion leben können. Prägend für unser Grundgesetz und damit unser Zusammenleben ist eine positive Religionsfreiheit in einem umfassenden Sinn, also eine, die den Bürgerinnen und Bürgern breiten Raum für ihre Religionsausübung eröffnet.

Die Religionsfreiheit kann nur zugunsten anderer Rechte mit Verfassungsrang eingeschränkt werden, wobei grundsätzlich der Gesetzgeber dazu berufen ist, diese Schranken zu ziehen. Der Staat ist also nicht primär „Religionen“ verpflichtet, sondern seinen Bürgerinnen und Bürgern. Es geht darum, dass sie das wesentliche Freiheitsrecht der Religionsfreiheit in möglichst großem Maße verwirklichen können.

Die aktuelle Debatte um eine sogenannte „Scharia-Polizei“ in Wuppertal und um extremistischen Islamismus zeigt das. Der einzelne Bürger muss gerade dann geschützt werden, wenn Religion dazu missbraucht wird, extremistisches Gedankengut zu verbreiten und Freiheitsrechte einzuschränken. Ich finde es richtig und notwendig, dass der Staat hier durchgegriffen hat und sein Gewaltmonopol gesichert hat, denn wir leben in einem freien Land, in dem man essen und trinken darf, und sich kleiden darf, wie es einem gefällt.

Niemand kann sich für politische Entscheidungen einfach auf religiöse Gründe berufen und sagen: „Hier stehe ich und kann nicht anders“, das funktioniert nicht in der Politik, auch nicht für Christinnen und Christen, die in politischen Entscheidungsfunktionen sind. Im Gegenteil: „Hier stehe ich und kann auch anders“ ist richtig. Jeder und jede muss immer wieder den eigenen Standpunkt überprüfen, muss sich kundig machen und sich gegebenenfalls überzeugen lassen und die eigene Meinung ändern. Politikerinnen und Politiker müssen diskutieren und argumentieren, Mehrheiten suchen und Mehrheiten finden.

Staat und Kirchen sind getrennt, ja. Aber Religion und Politik lassen sich nicht trennen. Denn viele politische Menschen haben eine religiöse Prägung. Religiöse Überzeugungen prägen politische Haltungen. Religion ist eine öffentliche Angelegenheit, nicht Privatsache.

Für mich ist mein Glaube ist wie ein Kompass, der die Richtung weist und Orientierung gibt. Aber er ist kein Navigationsgerät, das mir sagt, wie ich im Bundestag abzustimmen habe. Auch wenn man noch so lange sucht, findet man nämlich in der Bibel nicht heraus, was Jesus zur Atomenergie, zur Pflegeversicherung oder zur PKW-Maut gesagt hätte, wie hoch der Hartz-IV-Satz oder das BAföG sein sollen und welche Zukunft die Europäische Union hat.

Gerade zu den ethischen Fragen am Anfang und Ende des Lebens, die im Bundestag als Gewissensfragen behandelt werden, gibt es eine intensive Diskussion zwischen Kirchen und Politik. Aufgrund des medizinischen Fortschritts hatten wir dazu in den letzten Jahren mehrfach zu entscheiden: zur Stammzellforschung, zu Patientenverfügungen, zur Spätabtreibung, zur Präimplantationsdiagnostik, zur Organspende und demnächst zum schwierigen Thema Sterbehilfe. Hierzu laden wir die Vertreter der Kirchen und in manchen Fällen auch weiterer Religionsgemeinschaften als Experten zu Anhörungen ein und beraten uns mit ihnen. Das heißt nicht, dass man als Abgeordnete eine Meinung eins zu eins übernimmt. Aber es sind gewichtige Argumente, mit denen sich auseinanderzusetzen lohnt, und die oft hilfreiche Hinweise geben.

Die Debatte um die Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen, die im Sommer 2013 aufkam, wurde in meiner Fraktion als Gewissensfrage gewertet. Ich habe den öffentlichen Umgang mit dieser Frage als sehr irrational und in weiten Zügen religionsfeindlich oder zumindest ignorant gegen über der Bedeutung von Religion erlebt. Antisemitische und antimuslimische Stereotype kursierten öffentlich. Alle, die schon immer gegen Religion polemisieren wollten, taten das lautstark. Eine große Ignoranz gegenüber jahrtausendealten religiösen Traditionen war zu spüren. Dass wir es in dieser aufgeheizten Stimmung geschafft haben, gesetzlich klar zu stellen, dass und wie Beschneidung unter bestimmten, auch medizinischen, Bedingungen möglich ist, war richtig. Aber die Debatte hat unter den Juden und Muslimen in Deutschland Spuren hinterlassen. Als dann in den letzten Monaten antisemitische Sprüche, Demonstrationen, aber auch Angriffe auf jüdische Bürger und auf Synagogen zunahmen, war es nötig, in einer großen Kundgebung in Berlin, bei der auch die Spitzen der beiden christlichen Kirchen gesprochen haben, deutlich Position zu beziehen gegen Judenhass. Ich fand es gut, dass auch Vertreter der Muslime dort waren. Noch besser wäre es gewesen, wenn sie dort auch hätten sprechen können.

Eine besonders schwierige Frage beschäftigt uns aktuell, die der Waffenlieferungen an die kurdischen Peschmerga im Irak. Ich bin dankbar, dass in den letzten Wochen auch in den christlichen Kirchen intensiv darüber diskutiert wurde. Unser Außenminister Frank-Walter Steinmeier, selbst guter Protestant, hat es meines Erachtens auf den Punkt gebracht, als er sagte: „Heraushalten ist Flucht vor der Verantwortung. Ein Christ ist verantwortlich für sein Tun, aber auch für sein Nichtstun.“

Ich habe in der letzten Woche den Erzbischof von Mossul getroffen. Seine 1700 Jahre alte Kathedrale wurde von IS-Terroristen zum Hauptquartier umfunktioniert, die Kreuze wurden abgeschlagen und die aramäischen Christen wurden aus der Ninive-Ebene vertrieben, genauso wie Jesiden, Schiiten und liberale Sunniten. Sie alle kennen die Bilder und Berichte von der unvorstellbaren Brutalität der IS. Die Menschen dort brauchen dringend drei Dinge: Wasser und Lebensmittel, ein Dach über dem Kopf angesichts des herannahenden kalten Winters, und sie brauchen Sicherheit, denn sie haben furchtbare Angst.

Was kann man tun angesichts dieses Dilemmas? Auf der einen Seite steht das Prinzip, keine Waffen in Krisengebiete zu liefern, auf der anderen Seite steht der Grundsatz, Menschen zu schützen. Der EKD-Ratsvorsitzende hat sich dazu auf Dietrich Bonhoeffer berufen, der angesichts der Naziverbrechen den Schluss zog, dass es Situationen gibt, in denen es nicht ausreicht, Unter-die-Räder-Gekommene zu verbinden. „Dem Rad muss auch in die Speichen gegriffen werden – und sei es mit Gewalt. Dabei werden Menschen schuldig. Aber auch der Verzicht auf den Griff in die Speichen ist nicht schuldfrei.“ (Die Zeit, 28.8.2014) Und Papst Franziskus hat es so formuliert: „Die Menschheit hat ein Recht, dem ungerechten Angreifer Einhalt zu gebieten. Aber auch der Angreifer hat ein Recht, zurückgehalten zu werden, damit er nichts Böses tut.“ (Ebd.)

Staat, Politik und Gesellschaft können gerade von den Kirchen hilfreiche Beiträge zu dieser schwierigen Frage erwarten. Und für mich ist es wie für viele meiner Kolleginnen und Kollegen wichtig, was meine Kirche dazu sagt. Dass sich gerade die Kirchen mit den Fragen von bewaffneter Gewalt schwer tun, ist richtig und gut. Das war in der Geschichte auch schon mal anders, als vor 100 Jahren zu Beginn des Ersten Weltkrieges in den Predigten die Begeisterung für den Krieg gepredigt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat der Ökumenische Rat der Kirchen die Konsequenzen gezogen und1948 beschlossen: „Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein.“

Wir sind uns mit den Kirchen einig, dass humanitäre Hilfe am wichtigsten ist. Deutschland liefert sie im Umfang von bislang 50 Mio. Euro für die Flüchtlinge im Irak. Aber diese Hilfe muss auch gesichert werden. In dieser Situation muss man sich fragen, ob man die eigenen Bauchschmerzen mit der Entscheidung zur Lieferung von Waffen wichtiger nehmen kann als das schreckliche Leid und die Not der Menschen in Syrien und im Irak. Ich meine nein.

Die EKD-Friedensdenkschrift von 2007 hat den Begriff des „gerechten Friedens“ in die Debatte gebracht. Nachdem jahrhundertelang die Rede vom „gerechten Krieg“ war, hat die EKD die Rechtfertigung umgekehrt. Nicht wer Frieden will, muss sich rechtfertigen, sondern wer Krieg führen will. Gerechter Frieden heißt eben mehr als die Abwesenheit von Krieg. Und es heißt gerade angesichts der vielen aktuellen Konflikte, dass man auch bei Waffenlieferungen immer bedenken muss, was danach kommt, und wie der Frieden gestaltet werden kann.

Ich habe dieses Thema so ausführlich geschildert, weil es uns umtreibt. Und ich habe erst am Sonntag eine sehr gut besuchte und intensive Debatte in meiner Kirchengemeinde dazu geführt, die mir zeigt, dass sich viele Menschen mit dieser Frage und mit diesem moralischen Dilemma beschäftigen.

Es hat in der Geschichte der Bundesrepublik immer wieder wegweisende Texte der Kirchen gegeben. Denken wir an die wichtige Ostdenkschrift der EKD, die den Weg zu einer breiteren gesellschaftlich Akzeptanz von Willy Brandts Ostpolitik erst ermöglichte.

Ich erinnere an das „Gemeinsame Wort zur sozialen und wirtschaftlichen Lage“ von 1997, aus dem die Idee eines Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung entstanden ist. In diesem Jahr haben beide Kirchen die Sozialinitiative „Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft“ für eine erneuerte Wirtschafts- und Sozialordnung vorgestellt und damit wieder einen wichtigen Beitrag geleistet, obwohl ich mir den auch durchaus radikaler an der „Option für die Armen“ orientiert hätte vorstellen können. Der wachsende Einfluss von Wirtschaft und Finanzinstituten auf Politik und Gesellschaft hat die Kirchen dazu motiviert, ihre Forderungen und Antworten zu formulieren. Die beiden Kirchen haben sich selbst den Auftrag gegeben, Stimme derer zu sein, deren Anliegen sonst nicht wahrgenommen werden. Ihre Forderungen nach einer nachhaltigen Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft, nach Inklusion und Partizipation, nach einer breiten Beteiligung an Erwerbsarbeit und nach einem gesetzlichen Mindestlohn sind ein wichtiger Beitrag zum öffentlichen Diskurs.

Ich will an dieser Stelle auch ein ganz großes Dankeschön an die vielen in den Kirchen sagen, die sich für Arme, Ausgegrenzte, für Flüchtlinge, Pflegebedürftige und Obdachlose engagieren. Sie leisten in der praktischen Arbeit so viel Wichtiges. Die Kirchen sind auch manchmal die einzigen Lobbyisten im politischen Berlin, die sich zum Beispiel für Flüchtlinge und für Asylbewerber, für Menschen am Rande der Gesellschaft einsetzen. Dafür bin ich dankbar, und das ist mir wichtig, denn auch für mich ist die Motivation, Politik zu machen, den Schwachen eine Stimme zu geben.

III. Unser System der Subsidiarität fördert Engagement. Ohne die soziale Arbeit der Kirchen wäre unsere Gesellschaft ärmer.

Das Subsidiaritätsprinzip ist eine Errungenschaft der katholischen Soziallehre. Der deutsche Sozialstaat ist subsidiär aufgebaut. Das war eine bewusste Entscheidung nach dem totalitären Staat des Nationalsozialismus. Denn der Staat will nicht alle Aufgaben von oben durch seine Institutionen selber ausführen, sondern die Zivilgesellschaft ist gefragt. Wenn der Einzelne sich selbst helfen kann oder seine Familie, wenn Wohlfahrtsverbände, Vereine oder bürgerschaftliches Engagement soziale Arbeit anbieten können, dann haben sie Vorrang vor öffentlichen Trägern. Das gilt für Kitas und Krippen, für Jugendarbeit und Erziehungshilfe, für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung, für Bildungsangebote, Pflege, Krankenhäuser und Alteneinrichtungen. Damit wird eine Vielfalt von Angeboten garantiert und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einer individuellen Wahl ermöglicht. Der Staat überträgt Aufgaben im Sozial- und Gesundheitswesen an Dritte – nicht nur an kirchliche Träger wie Diakonie und Caritas, sondern auch an nichtreligiöse oder weltliche wie die Arbeiterwohlfahrt, den Arbeiter-Samariterbund oder an das Deutsche Rote Kreuz. Für ihre Leistungen erhalten die Träger staatliche Mittel, die der Staat dafür ohnehin zur Verfügung stellen müsste. In einigen Bereichen müssen die Träger auch eigene Mittel einbringen. Die Diakonie unterhält beispielsweise über 28.000, die Caritas über 24.000 Einrichtungen, vom kleinen Pflegedienst, über Kitas, Jugendhilfe bis zu großen Pflegeheimen und Krankenhäusern.

Ich bin der Auffassung, dass sich das geltende Subsidiaritätsprinzip bewährt hat und eine gute Basis einer pluralen Gesellschaft bildet. Es ist eine besondere Qualität, wenn man zwischen einer Kita der AWO und der evangelischen Gemeinde entscheiden kann, zwischen einem Diakonie-Pflegeheim oder einem Altenheim des DRK. Ich bin eine Verfechterin der Subsidiarität, auch wenn diese europarechtlich immer wieder kritisiert wird. Denn die EU kennt nur staatlich oder privat, das deutsche System ist ihr fremd, und die enge auch finanzielle Verbindung von Staat und freien Trägern wird von der EU allein unter Wettbewerbsbedingungen betrachtet.

Die soziale Arbeit der Kirche und ihrer Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Sie prägt unser Zusammenleben. Auch im Koalitionsvertrag für diese Wahlperiode kommt das zum Ausdruck:

„Die christlichen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände sind in vielen Bereichen unserer Gesellschaft unverzichtbar, nicht zuletzt im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, bei der Betreuung, Pflege und Beratung von Menschen sowie in der Kultur.“

Die Kirchen sind aber nicht nur Träger von Einrichtungen, sie sind auch immer wieder die Stimme der Bedrängten, die auf Missstände aufmerksam machen, die wir Politiker vielleicht schon aus den Augen verloren haben. Die Kirchen sind in der Rolle des Anwalts der Schwächsten, der Flüchtlinge etwa, all derjenigen, die sonst keine eigene Stimme und keine Lobby haben, die sonst vielleicht gar nicht in der Politik vorkämen. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, Diakonie und Caritas, sind auch aufgrund ihrer vielfältigen praktischen Erfahrungen für uns wichtige Experten in den sozialpolitischen Fragen und nehmen dazu detailliert Stellung. Sie sind selber politischer Akteur in den Debatten über die richtige Politik gegen Armut und Langzeitarbeitslosigkeit, für bessere Pflege und Betreuung.

Ich halte es für richtig, dass die Kirchen zwar nicht zu jedem Detail der Tagespolitik Stellung nehmen, wohl aber zu den großen und grundsätzlichen Fragen, die unsere Gesellschaft und ihre Zukunft betreffen. Für mich sind sie Lobbyisten im positiven Sinne. Und sie haben schon vieles erreicht.

Ganz aktuell beraten wir zum Beispiel mit den Wohlfahrtsverbänden, auch mit den kirchlichen, was wir gegen die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit tun können. Trotz sinkender Arbeitslosigkeit bleibt nämlich die Zahl der Langzeitarbeitslosen fast gleich hoch. Aus den Projekten der Arbeit mit Langzeitarbeitslosen wissen wir, dass es oft erst einmal um eine Stabilisierung für den Alltag geht, um Kompetenzen, sein Leben wieder auf die Reihe zu bekommen, die Kinder zu versorgen und sein Selbstwertgefühl zurück zu gewinnen. Die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt wird für viele dieser Menschen dauern, vielleicht auch gar nicht möglich sein. Ich wünsche mir, dass gerade die Kirchen in dieser Debatte zu hören sind und ihr Menschenbild einbringen, in dem es eben nicht nur um den ökonomischen Nutzen geht, sondern dass der Mensch an sich wertvoll ist.

Es gibt sicherlich nicht die christliche Politik, meiner Meinung nach gibt es auch nicht die eine christliche Partei, aber es gibt Christinnen und Christen in politischer Verantwortung und in fast allen Parteien. Ihr Denken und Handeln ist von christlichen Grundwerten geprägt – und gar nicht so selten erleben wir im politischen Alltag, dass man sich über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg in grundsätzlichen Fragen zusammen findet.

IV. Religiöse Vielfalt, besonders der Islam in Deutschland, und zunehmende Konfessionslosigkeit fordern neue Wege im Verhältnis von Staat und Religionen.

Muslimas und Muslime und ihr Glauben, der Islam, gehören zu Deutschland. Wir müssen uns stärker damit auseinandersetzen, was es heißt, in einer vielfältigen und multireligiösen Gesellschaft zu leben.

Religionsfreiheit im 21. Jahrhundert ist immer auch die Freiheit der Andersglaubenden. In diesem Sinne bin ich sehr dafür, die multireligiöse Gesellschaft offensiv zu gestalten. Dafür brauchen wir ein modernes Religionsverfassungsrecht. Damit wir, wie Johannes Rau es gesagt hat, „ohne Angst verschieden sein können.

Es ist eine besondere Herausforderung, wie der Rechtsstatus der muslimischen Gemeinden geregelt werden wird. Da sich der Islam nicht als Kirche, sondern als Religion versteht, und sich anders als die evangelische und katholische Kirche organisiert, mĂĽssen wir hier nach geeigneten Wegen suchen. Unser historisch gewachsenes Staatskirchenrecht reicht dafĂĽr nicht mehr aus.

Aber auch die islamischen Verbände müssen überlegen, wie sie ihre Mitgliederstruktur abbilden und ihre Vertretung in Deutschland demokratisch wählen und legitimieren. Es wird dazu sicherlich einen längeren Prozess geben, und es ist gut, wenn sich selbstorganisierte Strukturen entwickeln. Beispielsweise gehört DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion), der größte Verband türkischer Moscheegemeinden in Deutschland, organisatorisch zum staatlichen Präsidium für Religiöse Angelegenheiten in der Türkei. DITIB regelt die Entsendung hauptamtlicher Hodschas aus der Türkei, die als Staatsbedienstete nach Deutschland kommen und vom jeweiligen Konsulat bezahlt und beaufsichtigt werden.

Im März 2007 haben sich die vier größten islamischen Verbände zum Koordinierungsrat der Muslime zusammengeschlossen, die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD), der Zentralrat der Muslime (ZMD) und der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ). Anlass war die erste Islamkonferenz, zu der der Bundesinnenminister am 27. September 2006 eingeladen hatte.

Der Staat ist also gefordert, den Islam in Deutschland als Teil unserer Gesellschaft nicht nur zu akzeptieren, sondern das Ziel muss meines Erachtens sein, alle Religionen gleich zu behandeln. Und es sind die Moscheegemeinden gefordert, sich transparent und demokratisch so zu gestalten, das sie ein Teil unserer Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten sein können.

In Nordrhein-Westfalen wird jetzt ein interessanter Weg gegangen. Der Landtag hat am 10. September 2014 das Körperschaftsstatusgesetz beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Verleihung und den Entzug der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Mit dem Gesetz werden die Entwicklungen der jüngeren Rechtsprechung aufgegriffen, die ein Fehlen klarer Kriterien offenbart haben. In den letzten Jahren ist durch die religiöse Vielfalt in NRW das Interesse gestiegen, den Status einer Körperschaft verliehen zu bekommen. Um diesen zu erhalten, bedarf es eben einiger Kriterien. So muss das Grundgesetz geachtet werden, Verfassung und Mitgliederzahl der Gemeinde oder des Verbandes müssen erkennbar sein. Es muss belegt werden, dass ihre Gemeinschaft auf Dauer angelegt ist. Mit dem neuen Körperschaftsstatusgesetz soll es nicht mehr dem Zufall überlassen bleiben, ob ein Gericht z. B. einen Hindu-Tempel in Dortmund, wie neulich geschehen, als Religionsgemeinschaft anerkennt und dieser damit den Status Körperschaft des öffentlichen Rechts erhält.

Auf Bundesebene sind in den letzten Jahren vier Zentren zum Studium von Islamischer Theologie an deutschen Hochschulen eingerichtet worden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert über fünf Jahre mit rund 20 Mio. Euro Zentren für Islamische Theologie an den vier Standorten in Münster/Osnabrück, Tübingen, Frankfurt/Gießen und Nürnberg/Erlangen.

Damit werden erstmals in Deutschland islamische Theologinnen und Theologen ausgebildet, die an deutschen Schulen islamischen Religionsunterricht geben können. Ich halte das für sehr wichtig, damit die muslimischen Kinder nicht außen vor bleiben, wenn „Reli“ im Stundenplan steht. Der Bedarf danach ist da, Politik und Gesellschaft haben Jahrzehnte zu spät reagiert. Muslimische Kinder haben oft sogar ein engeres Verhältnis zur Religion als christliche Kinder. Trotzdem haben wir sie während des Religionsunterrichtes oftmals in die Pausenhalle geschickt und sie dadurch ignoriert und indirekt an die Koranschulen verwiesen.

Für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts, die die Bundesländer regeln, werden verschiedene Wege gewählt. Da es noch keine staatlich anerkannte islamische Religionsgemeinschaft gibt, wurde in NRW ähnlich wie in Niedersachsen ein achtköpfiger Beirat gegründet, der bis 2019 als Übergangslösung fungiert. Vier Mitglieder entsenden die islamischen Organisationen in Nordrhein-Westfalen, vier weitere Mitglieder werden vom Schulministerium im Einvernehmen mit den islamischen Organisationen bestimmt. Das Gremium erteilt Lehrerinnen und Lehrern die Erlaubnis zum Unterrichten und wählt die Lehrpläne sowie Lehrbücher aus. Seit Herbst 2012 gibt es nun schon islamischen Religionsunterricht an Grundschulen und seit letztem Jahr in der Sekundarstufe I. In Niedersachsen gibt es seit diesem Schuljahr in den Grundschulen islamischen Religionsunterricht. Und genau dafür brauchen wir genügend ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer.

Ich vermute, dass es in einigen Jahren auch einen islamischen Wohlfahrtsverband, analog zu Diakonie oder Caritas geben wird, und ich finde das richtig. Ein islamischer Wohlfahrtsverband, der in Deutschland verankert, pluralistisch, die Gleichheit aller beachtend und weltoffen ist, wäre ein wichtiges Element unserer multireligiösen Gesellschaft. Beispielsweise wird uns das Thema der kultursensiblen Pflege in unserer alternden Gesellschaft mehr und mehr beschäftigen. Die Einrichtung von islamischen Pflegeeinrichtungen und Altenheimen ist erfolgsversprechend, die Nachfrage dafür ist da.

Die entscheidende religionspolitische Diskussion führen wir in den kommenden Jahren mit Sicherheit nicht über den Laizismus, sondern darüber, wie wir den Islam in unser Gemeinwesen aufnehmen. Denn die Trennung zwischen dem Islam und unserem Staat, unserer Gesellschaft, hat sich als höchst problematisch erwiesen. Wir grenzen Muslime an vielen Stellen aus, nicht immer aus bösem Willen, sondern weil Anknüpfungspunkte zwischen Islam und der Mehrheitsgesellschaft fehlen.

Trotzdem will ich noch auf einen Trend zu sprechen kommen, der immer stärker wahrnehmbar wird. Wir verzeichnen eine religiöse Sprachlosigkeit vieler Menschen Gleichzeitig ist spirituelle Sinnsuche voll im Trend. „Gott-Vergessenheit und kulturelle Amnesie“ hat Nikolaus Schneider das einmal genannt. Tatsächlich scheint besonders im Osten ein Stück Geschichte verloren gegangen zu sein. Wir erleben gerade, dass in einigen Dörfern mehr Menschen in Kirchbauvereinen, für einen Glockenturm oder den Erhalt des Kirchendachs aktiv sind, als Mitglied dieser Kirche sind. Vielleicht gibt es da doch noch den Wunsch, dass die Kirche im Dorf bleibt.

Immer mehr Menschen sind konfessions- oder religionslos, oder – wie sie sich selber bezeichnen – konfessionsfrei. „Gott-Bestreitung und neuer Atheismus“ ist das in den Augen von Nikolaus Schneider. Und das ist eine echte Herausforderung für die Kirchen, aber auch für diejenigen, die sich in der Politik für ein gutes Miteinander von Kirchen und Politik einsetzen.

Wolfgang Thierse hat in einem Zeit-Interview festgestellt: „Es mehren sich die Stimmen derer, die aus einem weltanschaulich neutralen Staat einen parteiischen Staat der Religionslosen und der Laizisten machen wollen.“ (Die Zeit, 29.11.2012) Wir erleben im politischen Berlin meines Erachtens die Kritik an den Kirchen intensiver, als das in den alten Bundesländern wahrnehmbar ist. Aber auch dort nehmen die Debatten zu.

Wer Laizismus als Prinzip einfordert, will vor diesem Hintergrund eine radikale Nicht-Religiosität des Staates. Es ginge dann nicht mehr um Neutralität, sondern um deutliche Parteilichkeit. Den Staat zum religionsfreien Raum zu machen und ihn auf Laizismus, Konfessionslosigkeit, Humanismus, Atheismus oder Freidenker-Ideen festzulegen, würde keinesfalls dem Grundgesetz entsprechen. Religionsfreiheit ist eben auch eine positive Freiheit. Um sich zu einem Glauben bekennen zu können, muss man die Möglichkeit haben, ihn kennenzulernen.

V.

Ich freue mich, dass dieser Abend in das diesjährige Themenjahr „Reformation und Politik“ in der Lutherdekade der Evangelischen Kirche in Deutschland passt.

Die Reformation hat unser Bildungssystem nachhaltig verändert und geprägt. Luther und Melanchthon haben mit Johannes Bugenhagen die Bibel in die deutsche Sprache übersetzt, denn die Menschen sollten die Bibel lesen und verstehen können. Sie sollten sich eine Meinung bilden und urteilsfähig werden können. Sprache ist ein wesentlicher Schlüssel der Erkenntnis. Johannes Bugenhagen hat ja die Reformation und mit ihr die Schulpflicht in der Stadt Braunschweig schon 1528 eingeführt, erst 40 Jahre später folgte das gesamte Herzogtum.

Auch uns in der Politik ist daran gelegen, die historische Bedeutung der Reformation als gesellschaftliches, kulturelles und religiöses Ereignis für Deutschland, Europa und die Welt deutlich zu machen, und die Beiträge der Kirche zur sozialen Verantwortung, zur Ausbildung moderner Grundrechte und den Grundlagen der Demokratie aufzuzeigen.

Auctor, ihr Stadtheiliger und Schutzpatron der Stadt Braunschweig – von dem Sie alle hier sicher mehr erzählen können als ich – macht die Verbindung der Stadt mit den Kirchen augenfällig. Ich finde Ihre Tradition, zu diesem Abend gemeinsam als evangelische und katholische Kirchen und Stadt Braunschweig einzuladen, sehr schön.

Oberbürgermeister Ulrich Markurth, Kerstin Griese, Pröpstin Uta Hirschler, Propst Reinhard Heine. (Fotos: Rainer Heusing)

Oberbürgermeister Ulrich Markurth, Kerstin Griese, Pröpstin Uta Hirschler, Propst Reinhard Heine.

In diesem Sinne schließe ich mit einem Bibelspruch aus Jeremia 29, 7: „Suchet der Stadt Bestes.“