Verfassungswidrig: Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline

Das MĂŒnsteraner Urteil habe die Zweifel an der CO-Pipeline bestĂ€rkt, sind sich die beiden Bundestagsabgeordneten Kerstin Griese und Peer SteinbrĂŒck mit dem stellvertretenden Landrat Manfred Krick einig. Das Oberverwaltungsgericht hĂ€lt den Bau der Kohlenmonoxid-Leitung fĂŒr verfassungswidrig.

„Leider hat es die Bayer-AG versĂ€umt, einen vernĂŒnftigen Dialog mit der Öffentlichkeit zu fĂŒhren“, sagt Peer SteinbrĂŒck. „Deswegen ist es richtig, dass jetzt die Justiz entscheidet.“
Manfred Krick unterstreicht die erheblichen Bedenken wegen nicht eingehaltener Sicherheitsstandards. „Giftiges Kohlenmonoxid darf nicht durch bewohnte Gebiete transportiert werden. CO muss direkt am Herstellungsort weiterverarbeitet werden.“

Kerstin Griese weist darauf hin, dass der SPD-Kreisverband die CO-Pipeline immer entschieden abgelehnt hat. „Ich bin davon ĂŒberzeugt, dass NRW Industrie- und Chemiestandort bleiben muss.“ Dass die Pipeline dem Gemeinwohl diene, kann sie hingegen nicht erkennen. „Es ist nie belegt worden, ob damit ArbeitsplĂ€tze geschaffen oder wegrationalisiert werden“, stellt die SPD-Kreisvorsitzende fest. Sie hĂ€lt es fĂŒr korrekt, das Rohrleitungsgesetz nun dem Bundesverfassungsgericht zur PrĂŒfung vorzulegen.