Das MĂŒnsteraner Urteil habe die Zweifel an der CO-Pipeline bestĂ€rkt, sind sich die beiden Bundestagsabgeordneten Kerstin Griese und Peer SteinbrĂŒck mit dem stellvertretenden Landrat Manfred Krick einig. Das Oberverwaltungsgericht hĂ€lt den Bau der Kohlenmonoxid-Leitung fĂŒr verfassungswidrig.
âLeider hat es die Bayer-AG versĂ€umt, einen vernĂŒnftigen Dialog mit der Ăffentlichkeit zu fĂŒhrenâ, sagt Peer SteinbrĂŒck. âDeswegen ist es richtig, dass jetzt die Justiz entscheidet.â
Manfred Krick unterstreicht die erheblichen Bedenken wegen nicht eingehaltener Sicherheitsstandards. âGiftiges Kohlenmonoxid darf nicht durch bewohnte Gebiete transportiert werden. CO muss direkt am Herstellungsort weiterverarbeitet werden.â
Kerstin Griese weist darauf hin, dass der SPD-Kreisverband die CO-Pipeline immer entschieden abgelehnt hat. âIch bin davon ĂŒberzeugt, dass NRW Industrie- und Chemiestandort bleiben muss.â Dass die Pipeline dem Gemeinwohl diene, kann sie hingegen nicht erkennen. âEs ist nie belegt worden, ob damit ArbeitsplĂ€tze geschaffen oder wegrationalisiert werdenâ, stellt die SPD-Kreisvorsitzende fest. Sie hĂ€lt es fĂŒr korrekt, das Rohrleitungsgesetz nun dem Bundesverfassungsgericht zur PrĂŒfung vorzulegen.