Verfassungswidrig: Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline

Das Münsteraner Urteil habe die Zweifel an der CO-Pipeline bestärkt, sind sich die beiden Bundestagsabgeordneten Kerstin Griese und Peer Steinbrück mit dem stellvertretenden Landrat Manfred Krick einig. Das Oberverwaltungsgericht hält den Bau der Kohlenmonoxid-Leitung für verfassungswidrig.

„Leider hat es die Bayer-AG versäumt, einen vernünftigen Dialog mit der Öffentlichkeit zu führen“, sagt Peer Steinbrück. „Deswegen ist es richtig, dass jetzt die Justiz entscheidet.“
Manfred Krick unterstreicht die erheblichen Bedenken wegen nicht eingehaltener Sicherheitsstandards. „Giftiges Kohlenmonoxid darf nicht durch bewohnte Gebiete transportiert werden. CO muss direkt am Herstellungsort weiterverarbeitet werden.“

Kerstin Griese weist darauf hin, dass der SPD-Kreisverband die CO-Pipeline immer entschieden abgelehnt hat. „Ich bin davon überzeugt, dass NRW Industrie- und Chemiestandort bleiben muss.“ Dass die Pipeline dem Gemeinwohl diene, kann sie hingegen nicht erkennen. „Es ist nie belegt worden, ob damit Arbeitsplätze geschaffen oder wegrationalisiert werden“, stellt die SPD-Kreisvorsitzende fest. Sie hält es für korrekt, das Rohrleitungsgesetz nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen.