Strom und Heizen muss bezahlbar sein

„Bezahlbare Preise für Strom und Gas sind ein Teil der Daseinsvorsorge“, sagt Kerstin Griese. „Darum haben wir im Bundestag eine Preisbremse für Strom, Gas, Fernwärme und Energieträger wie Heizöl, Holzpellets und Kohle beschlossen.“

Ab Januar garantiert der Staat einen Höchstpreis für diese Energie. Für Privatkunden wird ein Preislimit von 9,5 Cent je Kilowattstunde auf Fernwärme, 12 Cent für Gas und von 40 Cent für Strom festgelegt. Für 80 Prozent des eigenen langjährigen Verbrauchs gilt diese Preisobergrenze. Für die Menge über diesen 80 Prozent müssen die gültigen Tarife der Versorger bezahlt werden. „Dies ist ein Anreiz zur Energieeinsparung“, betont Griese. „Sollten Kundinnen und Kunden weniger als 80 Prozent des Normalverbrauchs nutzen, erhalten sie trotzdem die volle Erstattung des Staates. Sparen lohnt sich also doppelt!“

GrieseKerstin Griese weist darauf hin, dass sie sich nachdrücklich dafür eingesetzt hat, dass auch Besitzer von anderen Heizanlagen unterstützt werden und niemand benachteiligt wird. Wenn die Rechnung für Flüssiggas, Heizöl oder Pellets das Zweifache des Vorjahres beträgt, kann bis zu 80 Prozent der Preissteigerung erstattet werden.

„Finanziert wird ein Großteil der Kosten für die Preisbremsen durch das Abschöpfen von Überschusserlösen der Energiewirtschaft“, so Griese. Wegen der komplizierten Prüfungen wird die Erstattung an die Vewrbraucherinnen und Verbraucher erst ab März 2022 erfolgen können. Dann wird allerdings rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar ausgezahlt. „Wir sorgen für Zusammenhalt in der Zeitenwende und lassen niemanden im Stich“, sagt Sozialstaatssekretärin Griese. „So kommen wir über den Winter und darüber hinaus.“