Erhöhung des Mindestlohns in zwei Schritten um insgesamt 2,7 Prozent, Steigerung des Regelsatzes der Grundsicherung (plus 1,9 Prozent bei Alleinstehenden), die coronabedingte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent wird bis zum Jahresende 2021 verlĂ€ngert und die rĂŒckwirkende Auszahlung der am 1. Januar in Kraft getretenen Grundrente beginnt ab Jahresmitte: Diese und viele andere Ănderungen und Neuregelungen erwarten uns in 2021. » Arbeits- und Sozialministerium » SPD