Pflege: Angehörigen-Entlastungsgesetz im Bundestag

Angehörigen-Entlastungsgesetz | Bundestagsdebatte
„Im Pflegefall wird das Sozialamt kĂŒnftig erst dann auf das Einkommen von unterhaltsverpflichteten Kindern zurĂŒckgreifen, wenn das individuelle Jahreseinkommen ĂŒber 100.000 Euro liegt“, kĂŒndigte Kerstin Griese an. Damit wĂŒrden die Kinder von pflegebedĂŒrftigen Eltern entlastet, die zumeist mitten im Arbeitsleben stehen und oftmals eigene Kinder großziehen.

» tagesschau 20 Uhr: Bundestag debattiert ĂŒber gesetzliche Entlastung fĂŒr pflegende Angehörige

Die 20-Uhr-Tagesschau berichtet von der Bundestagsdebatte.

Kerstin Griese, Parlamentarische StaatssekretĂ€rin im Sozialministerium, hat den Entwurf fĂŒr das Angehörigen-Entlastungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Sie ist davon ĂŒberzeugt, dass dieses Gesetz gleichermaßen auch die Eltern entlastet. „Sie mĂŒssen sich nun keine Gedanken mehr darĂŒber machen, ob sie ihren Kinder finanziell Probleme machen, wenn sie pflegebedĂŒrftig werden“, sagte Griese in ihrer Plenarrede. „Jeder, der pflegebedĂŒrftig ist, hat ein Recht darauf, anstĂ€ndig versorgt und betreut zu werden.“ Es dĂŒrfe nicht sein, dass zu diesen Herausforderungen auch noch finanzielle Sorgen kommen.

Wer ein volljĂ€hriges Kind mit Behinderung hat, der mĂŒsse kĂŒnftig keine Zuzahlung zur Eingliederungshilfe mehr leisten, ergĂ€nzte Kerstin Griese. „Diesen Beitrag streichen wir komplett. Unser Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt leben und arbeiten können.“