„Im Pflegefall wird das Sozialamt künftig erst dann auf das Einkommen von unterhaltsverpflichteten Kindern zurückgreifen, wenn das individuelle Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt“, kündigte Kerstin Griese an. Damit würden die Kinder von pflegebedürftigen Eltern entlastet, die zumeist mitten im Arbeitsleben stehen und oftmals eigene Kinder großziehen.
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Wer ein volljähriges Kind mit Behinderung hat, der müsse künftig keine Zuzahlung zur Eingliederungshilfe mehr leisten, ergänzte Kerstin Griese. „Diesen Beitrag streichen wir komplett. Unser Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt leben und arbeiten können.“