Kerstin Griese begrĂŒĂt den Kabinettsbeschluss, der ein neues Behindertengleichstellungsgesetz auf den Weg bringt. âDamit wird die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in Deutschland weiter vorangebrachtâ, ist die Sozialausschussvorsitzende des Bundestages ĂŒberzeugt.
Griese freut sich, dass durch die Gesetzesreform klargestellt werde, dass Behinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen. âDas neue Gesetz hat zum Ziel, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwaltung zu beseitigen. Besonders wichtig ist der Rechtsanspruch auf âLeichte Spracheâ und verstĂ€ndliche Informationen, der insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten zugutekommt.â
Barrieren im baulichen Bereich werden zukĂŒnftig nicht nur beim Neubau vermieden, sondern sollen nun auch in Bestandsbauten angegangen werden. Dabei wird eine neu einzurichtende Bundesfachstelle fĂŒr Barrierefreiheit die Verwaltung, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft bei Fragen zum Abbau von Barrieren beraten und unterstĂŒtzen.
Laut Kerstin Griese erkenne das neue Gesetz die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren GrĂŒnden an, wie beispielsweise Behinderung und Geschlecht. âGerade auch Frauen mit Behinderungen, die leider oft mehrfache Diskriminierung erfahren, profitieren davon.â Die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes solle durch eine neue, bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelten, Schlichtungsstelle erhöht werden. âDie soll es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Rechte zunĂ€chst auĂergerichtlich einzufordernâ, so Griese. Sie kĂŒndigt an, dass der Arbeits- und Sozialausschuss den Gesetzentwurf zĂŒgig und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bearbeiten wird.