Kerstin Griese erinnert daran, dass sich am heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum 24. Mal jÀhrt. Gleichzeitig weist die SPD-Bundestagsabgeordnete darauf hin, dass die Kinderrechte immer noch nicht im Grundgesetz verankert sind.
âUnicef, Kinderhilfswerk und Kinderschutzbund fordern seit langem gemeinsam eine VerfassungsĂ€nderung zugunsten der Kinder. Denn die Kleinsten benötigen den bestmöglichen rechtlichen Schutz.â
Die Ăngste vieler Unionsabgeordneter, gestĂ€rkte Kinderrechte wĂŒrden die in der Verfassung garantierten Rechte der Eltern aushöhlen, kann Kerstin Griese nicht nachvollziehen. âAlle Kinder haben das Recht auf ein gesundes und gleichberechtigtes Aufwachsen. Sie als AnhĂ€ngsel von Erwachsenen zu betrachten, ist eine Vorstellung aus dem letzten Jahrhundert.â
Immerhin habe Deutschland in diesem Jahr die Ratifizierungsurkunde zu einem Zusatzprotokoll der Kinderrechtskonvention in New York hinterlegt, das individuelle Beschwerden bei VerstöĂen gegen die UN-Konvention ermöglicht. âMit diesem Instrument haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, vor dem UN-Ausschuss fĂŒr die Rechte des Kindes Beschwerde einzulegen, wenn alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft sindâ, Kerstin Griese.
Entscheidend sei es, jetzt alles dafĂŒr zu tun, dieses Beschwerdeverfahren auch in die Tat umzusetzen. âWir mĂŒssen erreichen, dass Kinder nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommenâ, betont die SPD-Familienpolitikerin. âDer Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention mahnt uns, dass bei allen MaĂnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berĂŒcksichtigen ist.â