Hilfsfonds fĂŒr ehemalige Heimkinder mit Behinderungen

Kerstin Griese begrĂŒĂŸt es, dass das Bundeskabinett die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ auf den Weg gebracht hat. „Die GrĂŒndung war lange ĂŒberfĂ€llig“, so die Sozialausschussvorsitzende des Bundestages.

„Mit ihr sollen jene Menschen Hilfen erhalten, die als Kinder oder Jugendliche nach 1949 in Behinderten- oder Psychiatrieeinrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben.“ Laut Griese sehe der Regierungsbeschluss vor, dass Betroffene eine einmalige Geldleistung in Höhe von 9000 Euro erhalten. „Außerdem soll es Rentenersatzzahlungen geben, wenn die Menschen mit Behinderungen ArbeitstĂ€tigkeiten nachgehen mussten, fĂŒr die keinerlei SozialversicherungsbeitrĂ€ge entrichtet wurden“, erklĂ€rt Kerstin Griese.

Neben der finanziellen Anerkennung werde sich die Stiftung auch mit möglichen Formen der öffentlichen Anerkennung beschĂ€ftigen. „Außerdem wird sie das damals verĂŒbte Unrecht wissenschaftlich aufarbeiten“, erlĂ€utert Griese. In regionalen Anlauf- und Beratungsstellen werde die Stiftung bei der Antragstellung und persönlichen Verarbeitung des Geschehenen behilflich sein. „Betroffene können dort bis Ende 2019 ihre Anerkennung geltend machen.

Griese weist darauf hin, dass sich die SPD stets dafĂŒr eingesetzt habe, neben den Fonds fĂŒr die Heimerziehung auch eine Anerkennungsleistung fĂŒr Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu schaffen.