Gesetz zur digitalen RentenĂŒbersicht

Gesetz Digitale RentenĂŒbersicht
Griese möchte erreichen, dass alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger auf eine digitale Übersicht zu ihrer Altersvorsorge zugreifen können. Im Bundestag hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellte.

„Seit mehr als einem Jahrzehnt wird versucht, ein solches Projekt, das es in anderen europĂ€ischen LĂ€ndern schon gibt, auch bei uns zu realisieren“, stellte die SozialstaatssekretĂ€rin in ihrer Rede fest und versprach, dass nun ein erster großer Schritt geschehen wird. „Auf einen Klick, auf einen Blick wird man seine Altersvorsorge sehen können, wenn alles umgesetzt ist. Digitalisierung bedeutet mehr BĂŒrgernĂ€he und mehr BĂŒrgerfreundlichkeit unseres Sozialstaates.“

Außerdem wolle die Bundesregierung erreichen, dass die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung gestĂ€rkt und die Sozialversicherungswahlen modernisiert werden. „Der Gesetzentwurf enthĂ€lt darĂŒber Maßnahmen, mit denen wir die Transparenz des Wahlverfahrens steigern.“

Als einen weiteren Punkt erlĂ€uterte Kerstin Griese die Notwendigkeit, die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation neu zu regeln. Dabei solle die Rolle der so genannte „Rehabilitanden“ gestĂ€rkt werden, „damit sie in der Reha gut gesunden können“. Eine bĂŒrgernahe Sozialversicherung sei sowohl kurzfristig in der Coronapandemie wichtig als auch langfristig fĂŒr die Zukunft, betonte Griese.