Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter in evangelischen Einrichtungen müssen künftig nicht mehr zwingend Kirchenmitglieder sein. Diesen Beschluss, für den sich Kerstin Griese eingesetzt hat, hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Würzburg gefasst.
» Rheinische Post: Synode der EKD
Nur wenn es die jeweilige Landeskirche anders beschließt, gilt weiterhin die Regel, dass die einem Betriebsrat entsprechenden Mitarbeitervertreter getauft sein müssen und einer Kirche angehören müssen, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen ist.Die Synodale Kerstin Griese, die auch dem Rat der EKD angehört, hat in ihrer Rede darauf hingewiesen, dass in vielen Einrichtungen schon mehr als die Hälfte der Beschäftigten keine Kirchenmitglieder seien. Das kirchliche Arbeitsrecht müsse reformfähig sein, „sonst geht es uns irgendwann verloren“, sagte Griese. „Wir müssen sagen können, dass es für uns zum Charakter einer kirchlichen Einrichtung gehört, dass sich die Mitarbeitenden selbst vertreten können.“ Sie vertrat hingegen weiter die Position, dass Leitungsfunktionen nur von evangelischen Mitarbeitenden ausgeübt werden.