» Tagesspiegel: Inklusion im Arbeitsmarkt
» epd: Höhere Abgaben fĂŒr Betriebe
âMit dem vorliegenden Gesetz setzen wir ein deutliches Zeichen fĂŒr mehr Respekt und SolidaritĂ€t, fĂŒr ein gleichberechtigtes Miteinander und Teilhabe und fĂŒr einen starken Arbeitsmarkt und sozialen Fortschritt in unserem Land.â Mit einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe nehme die Bundesregierung Arbeitgeber kĂŒnftig stĂ€rker in die Verantwortungâ, betonte Griese. âUnd zwar eine ganz besondere Art Arbeitgeber: diejenigen, die sich ihrer Verantwortung bisher gĂ€nzlich entziehen und die bislang keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschĂ€ftigen, obgleich sie dazu verpflichtet sind.â Das mĂŒsse sich dringend Ă€ndern. Denn fĂŒr so genannte âNull-BeschĂ€ftigerâ habe sie kein VerstĂ€ndnis. âUnternehmen mĂŒssen endlich umdenken.â
Das neue Gesetz mache es laut Kerstin Griese fĂŒr Arbeitgeber attraktiver, Menschen mit Behinderungen aus einer Werkstatt einzustellen. âDenn viele WerkstattbeschĂ€ftigte wĂŒnschen sich eine BeschĂ€ftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. RealitĂ€t wird dieser Wunsch bisher allerdings noch viel zu selten.â Dies lĂ€ge oftmals schlicht daran, dass Arbeitgeber WerkstattbeschĂ€ftigte nicht im Blick haben. âUnd das, obwohl sie mit entsprechender UnterstĂŒtzung â Stichwort: Jobcoaching â ein echter Mehrwert fĂŒr Unternehmen wĂ€ren.â Daher regele das neue Gesetz, dass der Wechsel eines WerkstattbeschĂ€ftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dort auf mindestens zwei PflichtarbeitsplĂ€tze angerechnet wird. Damit werde es fĂŒr Arbeitgeber attraktiver, Menschen mit Behinderungen einzustellen. âDas Gesetz ist ein groĂer Schritt hin zu einem inklusiven Arbeitsmarktâ, unterstrich Kerstin Griese in ihrer Bundestagsrede, âes kann jedoch nicht das Ende unserer Anstrengungen seinâ.
» BMAS: Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes