Bundestag entscheidet: Neuregelung der Sterbebegleitung

„Wir brauchen ein Gesetz, weil es in Deutschland Vereine und Einzelpersonen gibt, die als ihr HauptgeschĂ€ft die Selbsttötung fördern, unterstĂŒtzen und durchfĂŒhren“, sagte Kerstin Griese (SPD) in der Bundestagsdebatte. „Wir wollen unter Strafe stellen, wenn jemand mit der Absicht der Selbsttötung geschĂ€ftsmĂ€ĂŸig handelt – das heißt auf Wiederholung angelegt und im Mittelpunkt seiner TĂ€tigkeit.“

Kerstin Griese, die gemeinsam mit dem CDU-Parlamentarier Michael Brand sowie weiteren Abgeordneten aller Fraktionen einen eigenen Gesetzentwurf ausgearbeitet hat, sagte: „Und wenn man sich ansieht, dass diese so genannten Sterbehifevereine auch Menschen zu Tode bringen, die psychisch krank, lebensmĂŒde oder depressiv und einsam sind, dass sie das besonders schnell tun, je mehr man zahlt, dann sind wir uns sicher alle einig, dass wir das nicht wollen. Diejenigen, die unseren Antrag unterstĂŒtzen, sagen ganz klar, dass wir dieses GeschĂ€ft mit dem Tod von Menschen fĂŒr ethisch nicht tragbar halten.“

BundestagsdebatteIhr Gesetzentwurf sei ein Weg der Mitte, betonte Griese. Auch der Fall, in dem ein Arzt im ethisch begrĂŒndeten Einzelfall auf Wunsch des Patienten diesem hilft, aus dem Leben zu scheiden, bleibe straffrei.

„Der Staat kann und wird nie alle Facetten des Sterbens regeln können, das wĂ€re auch vermessen. Aber wir können als Gesetzgeber klar machen, dass wir den assistierten Suizid als Ă€rztliche Regelleistung oder als frei verfĂŒgbares Vereinsangebot nicht wollen“, sagte Griese in ihrer Bundestagsrede. „Unser Gesetz steht fĂŒr Selbstbestimmung. Ich will, dass niemand unter den Druck gerĂ€t, vorzeitig aus dem Leben zu gehen wenn doch noch gute Tage im Leben möglich sind.“