Der Bundestag vor der Entscheidung zur Sterbehilfe

phoenix„Wir wollen die organisierte, geschĂ€ftsmĂ€ĂŸig Hilfe beim Töten verhindern“, sagt Kerstin Griese im NDR-Hörfunk. Und in einem Beitrag fĂŒr die tageszeitung (taz) schreibt sie: „Die Achtung vor dem Leben gilt auch fĂŒr das alte, kranke, leidende und behinderte Leben.“

» Audio NDR Info: „GeschĂ€ftsmĂ€ĂŸige Sterbehilfe verbieten!“
» die tageszeitung: Vier Wege zu einem wĂŒrdevollen Tod
» WDR.de: Eine Abstimmung nach Gewissen

Das von Kerstin Griese gemeinsam mit Abgeordneten aller Fraktionen vorgeschlagene Gesetz stehe fĂŒr Selbstbestimmung. „Ich will keine Gesellschaft, in der Menschen sich rechtfertigen mĂŒssen, wenn sie weiter leben möchten.“ Die TĂ€tigkeit von Ärztinnen und Ärzten sei nach vorgeschlagenen gesetzlichen Neuregelung nicht strafbar, betont Griese in der taz. „Dies gilt auch fĂŒr die ethisch begrĂŒndete Gewissensentscheidung von ÄrztIn und PatientIn im Einzelfall, die so weit gehen kann, dass die MedizinerIn der PatientIn hilft, einen fĂŒr sie nicht mehr ertrĂ€glichen Leidenszustand zu beenden. Mir ist wichtig, dass der Ă€rztliche Freiraum unverĂ€ndert erhalten bleibt.“

Gegenstand der TĂ€tigkeit von Palliativmedizinern ist es, das Leiden zu lindern“, erlĂ€utert Kerstin Griese im phoenix-GesprĂ€ch. Bei ihnen sei die Sterbehilfe eben nicht der Hauptzweck der TĂ€tigkeit. „Mir ist es wichtig, dass wir kein Sonderrecht fĂŒr Ärzte schaffen. Unser Gesetzentwurf Ă€ndert am wenigsten an der bestehenden Rechtslage.“