Der Bundestag vor der Entscheidung zur Sterbehilfe

phoenix„Wir wollen die organisierte, geschäftsmäßig Hilfe beim Töten verhindern“, sagt Kerstin Griese im NDR-Hörfunk. Und in einem Beitrag für die tageszeitung (taz) schreibt sie: „Die Achtung vor dem Leben gilt auch für das alte, kranke, leidende und behinderte Leben.“

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» die tageszeitung: Vier Wege zu einem würdevollen Tod
» WDR.de: Eine Abstimmung nach Gewissen

Das von Kerstin Griese gemeinsam mit Abgeordneten aller Fraktionen vorgeschlagene Gesetz stehe für Selbstbestimmung. „Ich will keine Gesellschaft, in der Menschen sich rechtfertigen müssen, wenn sie weiter leben möchten.“ Die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten sei nach vorgeschlagenen gesetzlichen Neuregelung nicht strafbar, betont Griese in der taz. „Dies gilt auch für die ethisch begründete Gewissensentscheidung von ÄrztIn und PatientIn im Einzelfall, die so weit gehen kann, dass die MedizinerIn der PatientIn hilft, einen für sie nicht mehr erträglichen Leidenszustand zu beenden. Mir ist wichtig, dass der ärztliche Freiraum unverändert erhalten bleibt.“

Gegenstand der Tätigkeit von Palliativmedizinern ist es, das Leiden zu lindern“, erläutert Kerstin Griese im phoenix-Gespräch. Bei ihnen sei die Sterbehilfe eben nicht der Hauptzweck der Tätigkeit. „Mir ist es wichtig, dass wir kein Sonderrecht für Ärzte schaffen. Unser Gesetzentwurf ändert am wenigsten an der bestehenden Rechtslage.“