Bundestag beschließt Verbesserungen der Rente

Gleich drei große Verbesserungen bei der Rente beschließt die große Koalition heute im Bundestag. Dem gingen ausfĂŒhrlichen Beratungen im Arbeits- und Sozialausschuss voraus.

Das BetriebsrentenstĂ€rkungsgesetz wird die die betriebliche Altersvorsorge fĂŒr Geringverdiener und BeschĂ€ftigte in kleinen und mittleren Betrieben möglich machen. Damit sich die zusĂ€tzliche Vorsorge auch fĂŒr Menschen mit geringerem Einkommen lohnt, werden dafĂŒr FreibetrĂ€ge in der Grundsicherung im Alter eingefĂŒhrt. Mit einer neuen Förderung wollen wir Arbeitgeber motivieren, ihren BeschĂ€ftigten mit niedrigen Löhnen Betriebsrenten anzubieten. In Zeiten niedriger Zinsen ermöglicht die Betriebsrente plus eine ertragreichere Anlage und damit höhere Renten, weil stĂ€rker an der Entwicklung der KapitalmĂ€rkte teilgenommen werden kann. Durch TarifvertrĂ€ge können die Sozialpartner kĂŒnftig Betriebsrentensysteme vereinbaren, in den die Zusage des Arbeitgebers auf einen verbindlichen Beitrag beschrĂ€nkt wird – Sicherheit gewĂ€hrleisten die Sozialpartner, die bereits viel Erfahrung mit betrieblicher Altersvorsorge haben.

Im Zuge des Gesetzes erhöhen wir auch die Grundzulage in der Riester-Rente auf 175 Euro, was vor allem fĂŒr Geringverdiener eine Verbesserung ist.

Das RentenĂŒberleitungs-Abschlussgesetz fĂŒhrt dazu, dass die Deutsche Einheit bis 2025 auch in der Rentenversicherung erreicht wird und die Renten in Ost und West angeglichen werden. DafĂŒr werden der aktuelle Rentenwert, die Beitragsbemessungsgrenzen und die BezugsgrĂ¶ĂŸe (Ost) auf die jeweiligen Westwerte angehoben. Zugleich werden die Ost-Verdienste ab 2025 nicht mehr hochgewertet. Die Angleichung erfolgt dabei in sieben Schritten, auch damit die Hochwertung der Ost-Verdienste nicht abrupt entfĂ€llt, sondern langsam abschmilzt.

Mit Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente bringen wir eine weitere deutliche Verbesserung fĂŒr diejenigen auf den Weg, die aus gesundheitlichen GrĂŒnden nicht mehr oder nur teilweise erwerbstĂ€tig sein können. KĂŒnftig werden Erwerbsgeminderte langfristig so gestellt, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen drei Jahre lĂ€nger als bisher weitergearbeitet hĂ€tten. Die VerlĂ€ngerung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt dabei schrittweise ab 2018. Im Jahr 2024 wird die Anhebung abgeschlossen sein.

In diese drei großen Rentengesetze haben wir viel Arbeit investiert. Aber es geht noch um mehr fĂŒr die Zukunft: Sicherung des Rentenniveaus und der Beitragshöhe, eine Solidarrente fĂŒr diejenigen, deren Rente nicht hoch genug ist und eine langfristige Finanzierung und Sicherung unserer Renten.