Sachverständigenanhörung: Leistungen für Asylbewerber

Unter dem Vorsitz von Kerstin Griese fand im Bundestag eine Expertenanhörung zum Asylbewerberleistungsgesetz statt. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Neuregelungen stießen auf die grundsätzliche Zustimmung der Sachverständigen.

„Die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils ist überfällig und in der Form sachlich angemessen“, urteilte der Sachverständige des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Reiner Höft-Dzemski. Die Sozialausschussvorsitzende Kerstin Griese wies darauf hin, dass das vorliegende Gesetz noch weiter entwickelt werden wird und künftig der Vorrang von Geldleistungen vor Sachleistungsbezug gelten wird.

Kerstin GrieseMehrere Sachverständige haben Verbesserungen im Bereich der Gesundheitsversorgung, die über den vorliegenden Gesetzesentwurf hinausgehen, angemahnt. Der Sachverständige Thorsten Schönherr von der AOK Bremen, die im Rahmen eines Modellprojekts für Asylbewerber Krankenkassenkarten zur Abrechnung der Leistungen vergibt, sprach von einem „Riesenvorteil für die Asylbewerber“ und der gleichzeitigen Verwaltungsvereinfachung dieses Verfahrens für die Träger. Auch das Deutsche Rote Kreuz mahnte Bereich der Gesundheitsversorgung weitere notwendige Verbesserungen an. „Gerade die eingeschränkte medizinische Versorgung führt oft zu Verschleppung, Verschlechterung und Chronifizierung von Erkrankungen“, urteilte Kerstin Becker vom DRK.

Kerstin Griese fasste die Ergebnisse der Anhörung zusammen: „Wir werden mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes einige wichtige Verbesserungen für Asylbewerber schaffen. Die neuen, höheren Sätze zur Sicherung der existenznotwendigen Leistungen sowie die deutliche Verkürzung der Wartefrist von 48 auf 15 Monate, nach der Leistungen entsprechend der Sozialhilfe gezahlt werden, bringen echte und längst überfällige Verbesserungen für Asylbewerber mit sich.“ Außerdem würden Opfer von Menschenhandel und teilweise so genannte geduldete Flüchtlinge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz herausgenommen und erhalten Sozialleistungen vom Bund. Das entlaste die Kommunen um 43 Millionen Euro jährlich. „Für Flüchtlinge ist besonders wichtig, dass sie anständig wohnen können und so bald wie möglich in Deutschland arbeiten können“, so Griese. Auch das werde zurzeit geändert, so dass eine Arbeitserlaubnis schon ab drei Monaten Aufenthalt gilt. Das Asylbewerberleistungsgesetz soll am Mittwoch im Ausschuss und am Donnerstag im Plenum des Bundestages beraten und beschlossen werden.

» pdfWortprotokoll der öffentlichen Anhörung