Arbeitsschutz in der Landwirtschaft

Der Bundestag hat das Übereinkommen der International Labour Organisation (ILO) zum Arbeitsschutz in der Landwirtschaft ratifiziert. „Wir mĂŒssen den Arbeitsschutz sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen Ebene stĂ€rken und fördern“, hat Kerstin Griese in ihrer Plenarrede betont.

„Nicht zuletzt die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig effektiver Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt fĂŒr das Leben und die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist, auch in landwirtschaftlichen Betrieben.“ Laut Griese regele das Übereinkommen Schutzmaßnahmen, Arbeitszeit, ein Systems der sozialen Sicherheit fĂŒr den Fall von ArbeitsunfĂ€llen und Berufskrankheiten sowie Mindestanforderungen an die UnterkĂŒnfte der Arbeiterinnen und Arbeiter.

Auch unter dem Eindruck der Pandemie habe die ILO den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zu ihrem fĂŒnften Grundprinzip erklĂ€rt. „Die ILO-Übereinkommen zum Arbeitsschutz treten damit gleichrangig neben die bestehenden Kernarbeitsnormen: die Vereinigungsfreiheit, die Beseitigung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit und das Diskriminierungsverbot in der BeschĂ€ftigung“, sagte Griese.

Ein Kommentar zu „Arbeitsschutz in der Landwirtschaft

  1. von Hagen, Frank

    1. Der staatliche Arbeitsschutz muss mit mehr Personal in den LĂ€ndern aufgestellt werden.
    2.Der Bund muss hier eine Mindestanforderung an PersonalstĂ€rke und eine bundeseinheitliche Ausbildung des Überwachungspersonales vorgeben.
    3.Die Bußgeldsummen im Arbeitsschutzgesetz mĂŒssen an die aktuelle Gewinnerzielung durch VerstĂ¶ĂŸe und angepasst werden.

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