Arbeitnehmergrundrechte in kirchlichen Einrichtungen

„Auch in kirchlichen Einrichtungen gehören zu den Grundrechten der Arbeitnehmer das Streikrecht und das Verbot von Diskriminierungen etwa aufgrund der sexuellen Orientierung“, sagte Kerstin Griese. Dieses im kirchlichen Bereich zu gewährleisten sei „möglich, ohne das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen zu beschneiden“. » Die Welt