âAuch in kirchlichen Einrichtungen gehören zu den Grundrechten der Arbeitnehmer das Streikrecht und das Verbot von Diskriminierungen etwa aufgrund der sexuellen Orientierungâ, sagte Kerstin Griese. Dieses im kirchlichen Bereich zu gewĂ€hrleisten sei âmöglich, ohne das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen zu beschneidenâ. » Die Welt
