Anrechnungsfrei: Ferienjobs und Corona-Bonus

SchĂŒlerinnen und SchĂŒler aus Familien, die von Grundsicherung (Hartz IV) leben, können jetzt jĂ€hrlich bis zu 2400 Euro verdienen, ohne dass etwas abgezogen wird, teilt Kerstin Griese mit. Dies gelte rĂŒckwirkend ab den Osterferien, lautet eine soeben vom Arbeits- und Sozialministerium bekanntgegebene Regelung, die dauerhaft gilt.

„Der Betrag, den Jugendliche mit Ferienjobs anrechnungsfrei verdienen können, ist damit doppelt so hoch wie bisher, und es entfĂ€llt die zeitliche Obergrenze. Davon profitieren viele Jugendliche. Mit einem Ferienjob können sich SchĂŒlerinnen und SchĂŒler WĂŒnsche erfĂŒllen, die aufgrund der HilfebedĂŒrftigkeit der Eltern ansonsten nicht umsetzbar wĂ€ren“, so Griese.

Außerdem berichtet die SozialstaatssekretĂ€rin von einer weiteren positiven Regelung: „Wer einen ‚Corona-Bonus‘ von seinem Arbeitgeber bekommen hat, darf ihn zu 100 Prozent behalten.“ Dies gelte bis zu einer Höchstgrenze von 1500 Euro, stellt Griese klar, und betreffe auch so genannte Aufstocker. „Hier geht es um Sonderzuwendungen fĂŒr den Einsatz wĂ€hrend der Corona-Krise. Das gilt sowohl fĂŒr den Pflegebonus in der Altenpflege, aber auch fĂŒr Zusatzgelder, die einige Arbeitgeber ihren BeschĂ€ftigten zahlen. Das muss anrechnungsfrei bleiben“, sagt Kerstin Griese.