Verbesserungen beim BĂĽrgergeld

Nachdem das Bürgergeld zum 1. Januar eingeführt und unter anderem die Regelsätze erhöht wurden, tritt jetzt die zweite Stufe in Kraft. „Wer eine Weiterbildung macht, die zu einem Berufsabschluss führt, bekommt zusätzlich 150 Euro monatliches Weiterbildungsgeld“, teilt Sozialstaatssekretärin Kerstin Griese mit.

Ein gute Nachricht sei es zudem, dass es die Weiterbildungsprämie von 1000 Euro für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung und 1500 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung auch in Zukunft geben wird. Einen Bürgergeld-Bonus von monatlich 75 Euro erhalten diejenigen Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger, die eine Maßnahme besuchen, die langfristig die Jobchancen verbessert

Ab Juli steigen die Freibeträge für diejenigen, die zum Bürgergeld etwas hinzuverdienen: Von einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1000 Euro dürfen 30 Prozent behalten werden – zuvor waren es nur 20 Prozent. Die Freibeträge von Schülerinnen, Schülern und Studierenden werden bis zur Minijobgrenze angehoben, die bei 520 Euro liegt. Und auch für Auszubildende gelten höhere Freibeträge.

Neu ist das Angebot der umfassenden Betreuung, auch als „Coaching“ bezeichnet. „Leistungsberechtigte, die es besonders schwer haben, in Arbeit zu kommen, sollen damit künftig stärker unterstützt werden können“, so Griese. Zudem starte der gemeinsame Kooperationsplan, der eine Zusammenarbeit zwischen den Jobcenter-Mitarbeitenden und die Leistungsberechtigten „auf Augenhöhe“ ermöglicht.