Verbesserungen beim BĂŒrgergeld

Nachdem das BĂŒrgergeld zum 1. Januar eingefĂŒhrt und unter anderem die RegelsĂ€tze erhöht wurden, tritt jetzt die zweite Stufe in Kraft. „Wer eine Weiterbildung macht, die zu einem Berufsabschluss fĂŒhrt, bekommt zusĂ€tzlich 150 Euro monatliches Weiterbildungsgeld“, teilt SozialstaatssekretĂ€rin Kerstin Griese mit.

Ein gute Nachricht sei es zudem, dass es die WeiterbildungsprĂ€mie von 1000 Euro fĂŒr eine erfolgreich abgelegte ZwischenprĂŒfung und 1500 Euro bei Bestehen der AbschlussprĂŒfung auch in Zukunft geben wird. Einen BĂŒrgergeld-Bonus von monatlich 75 Euro erhalten diejenigen BĂŒrgergeld-EmpfĂ€ngerinnen und EmpfĂ€nger, die eine Maßnahme besuchen, die langfristig die Jobchancen verbessert

Ab Juli steigen die FreibetrĂ€ge fĂŒr diejenigen, die zum BĂŒrgergeld etwas hinzuverdienen: Von einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1000 Euro dĂŒrfen 30 Prozent behalten werden – zuvor waren es nur 20 Prozent. Die FreibetrĂ€ge von SchĂŒlerinnen, SchĂŒlern und Studierenden werden bis zur Minijobgrenze angehoben, die bei 520 Euro liegt. Und auch fĂŒr Auszubildende gelten höhere FreibetrĂ€ge.

Neu ist das Angebot der umfassenden Betreuung, auch als „Coaching“ bezeichnet. „Leistungsberechtigte, die es besonders schwer haben, in Arbeit zu kommen, sollen damit kĂŒnftig stĂ€rker unterstĂŒtzt werden können“, so Griese. Zudem starte der gemeinsame Kooperationsplan, der eine Zusammenarbeit zwischen den Jobcenter-Mitarbeitenden und die Leistungsberechtigten „auf Augenhöhe“ ermöglicht.