Ein enormes Publikumsinteresse hatte die von Kerstin Griese geleitete Sachverständigenanhörung zum Bundesteilhabegesetz. „180 Menschen haben sich für die Teilnahme an der Anhörung angemeldet“, berichtete Griese.

Die Lebenshilfe-Vorsitzende und Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt übergibt der Sozialausschussvorsitzenden Kerstin Griese und dem Gesundheitsausschussvorsitzenden Edgar Franke mehr als 150.000 Unterschriften.
Das Gesetz solle die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen und ihre Selbstbestimmung stärken. „Es soll künftig Leistungen wie aus einer Hand bieten und stellt einen Systemwechsel des bisherigen Fürsorgesystems dar“, stellte die SPD-Sozialexpertin fest.
„Weil es ein sehr umfangreiches Gesetz mit vielen Neuerungen und Änderungen ist, befürchten viele Betroffene und ihre Verbände Verschlechterungen“, sagte Kerstin Griese, „beziehungsweise gehen ihnen die vorgeschlagenen Änderungen und Verbesserungen für Betroffene nicht weit genug.“
Trotz zum Teil heftiger Kritik an einzelnen Punkten waren sich die Sachverständigen in der Anhörung des Bundestagssozialausschusses einig, dass mit dem Bundesteilhabegesetz echte Verbesserungen für Behinderte geschaffen werden. Die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem alten Fürsorgesystem sowie das Teilhabeplanverfahren stießen auf ungeteilte Zustimmung.
Die vielfach kritisierte Schnittstellenproblematik bei der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe ist laut Griese Gegenstand weiterer Diskussionen mit dem Koalitionspartner. „Wir nehmen die Kritik der Betroffenen ernst und wollen die Zugangskriterien zur Eingliederungshilfe sowie den Katalog für Leistungen zur Teilhabe an Bildung präzisieren. Auch die selbstbestimmte Wahl des Wohnortes wollen wir stärker unterstützen“, resümierte Kerstin Griese die Anhörung.