Arbeitsschutz in der Landwirtschaft

Der Bundestag hat das Übereinkommen der International Labour Organisation (ILO) zum Arbeitsschutz in der Landwirtschaft ratifiziert. „Wir müssen den Arbeitsschutz sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen Ebene stärken und fördern“, hat Kerstin Griese in ihrer Plenarrede betont.

„Nicht zuletzt die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig effektiver Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt für das Leben und die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist, auch in landwirtschaftlichen Betrieben.“ Laut Griese regele das Übereinkommen Schutzmaßnahmen, Arbeitszeit, ein Systems der sozialen Sicherheit für den Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Mindestanforderungen an die Unterkünfte der Arbeiterinnen und Arbeiter.

Auch unter dem Eindruck der Pandemie habe die ILO den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zu ihrem fünften Grundprinzip erklärt. „Die ILO-Übereinkommen zum Arbeitsschutz treten damit gleichrangig neben die bestehenden Kernarbeitsnormen: die Vereinigungsfreiheit, die Beseitigung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit und das Diskriminierungsverbot in der Beschäftigung“, sagte Griese.

Ein Kommentar zu „Arbeitsschutz in der Landwirtschaft

  1. von Hagen, Frank

    1. Der staatliche Arbeitsschutz muss mit mehr Personal in den Ländern aufgestellt werden.
    2.Der Bund muss hier eine Mindestanforderung an Personalstärke und eine bundeseinheitliche Ausbildung des Überwachungspersonales vorgeben.
    3.Die Bußgeldsummen im Arbeitsschutzgesetz müssen an die aktuelle Gewinnerzielung durch Verstöße und angepasst werden.

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