Das neue Lieferkettengesetz soll dem Prinzip „Befähigung vor Rückzug“ folgen, so Kerstin Griese. „Unternehmen sollen bei existierenden menschenrechtlichen Herausforderungen mit ihren Geschäftspartnern zunächst nach Lösungen suchen, um sozial-ökologische Risiken zu minimieren, anstatt die Geschäftsbeziehung abzubrechen.“ » Handelsblatt