Gruppenantrag: Strafbarkeit geschäftsmäßiger Sterbehilfe

„Mit dem Gesetzentwurf beschreiten wir einen Weg der Mitte“, kommentiert Kerstin Griese die Einigung auf einen Gruppenantrag zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. Griese, Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion, hatte im Oktober letzten Jahres gemeinsam mit SPD-Fraktionsvize Eva Högl als erste Bundestagsabgeordnete ein Positionspapier zur gesetzlichen Neuregelung vorgelegt.

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Pressekonferenz zur Vorstellung des Gruppenantrages: Michael Brand (CDU), Harald Terpe (Grüne), Kerstin Griese und Eva Högl (beide SPD).

Pressekonferenz zur Vorstellung des Gruppenantrages: Michael Brand (CDU), Harald Terpe (Grüne), Kerstin Griese und Eva Högl (beide SPD). (Fotos: Zarife Gagica)

„Wir treten für eine sorgende Gesellschaft ein“, sagt Kerstin Griese. „Die Achtung vor dem Leben, auch vor dem leidenden, schwer kranken und behinderten Leben ist für mich Leitbild einer sorgenden Gesellschaft.“ Deshalb sei der Ausbau der Hospize und der Palliativmedizin ganz besonders wichtig. „Denn dort werden die Menschen im Sterben begleitet, sie erfahren Beistand sowie Zuspruch, und ihre Schmerzen werden gelindert. Das hat für mich in dieser Diskussion absolute Priorität“, betont die SPD-Abgeordnete. „Seit der Orientierungsdebatte im Bundestag im November 2014 habe ich in zahlreichen Veranstaltungen über Sterbebegleitung und den Umgang mit assistiertem Suizid sehr intensiv und ernsthaft diskutiert“, berichtete Griese von viel Zustimmung zu ihren Positionen.

tagesschau„Das Verbot der geschäftsmäßigen, also der auf Wiederholung angelegten Beihilfe zum Suizid ist notwendig, weil in Deutschland Vereine und Einzelpersonen mit diesem Angebot zu einer gesellschaftlichen ,Normalisierung‘ des assistierten Suizids beitragen“, begründet Griese das Mittel des Strafrechts. „Ich rechne damit, dass unser fraktionsübergreifender Gruppenantrag auf eine breite Zustimmung im Parlament stößt. Denn unser Antrag stellt sicher, dass die bestehenden ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten uneingeschränkt erhalten bleiben, dazu gehört auch die indirekte Sterbehilfe oder die palliative Sedierung.“

pdfGesetzentwurf Brand, Griese u.a. »