„Mit dem Gesetzentwurf beschreiten wir einen Weg der Mitte“, kommentiert Kerstin Griese die Einigung auf einen Gruppenantrag zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. Griese, Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion, hatte im Oktober letzten Jahres gemeinsam mit SPD-Fraktionsvize Eva Högl als erste Bundestagsabgeordnete ein Positionspapier zur gesetzlichen Neuregelung vorgelegt.
» tagesschau: Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe
» ZDF heute: Sterbehilfe soll kein Geschäft werden
» Deutschlandfunk: Abgeordnete für Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe
» epd: Abgeordnete legen erste Entwürfe in Sterbehilfe-Debatte vor
» AFP: Abgeordnete gehen gegen Freigabe der Suizidbeihilfe vor
» Die Welt: Das sind die vier Möglichkeiten der Sterbehilfe
» WAZ: Kein Tod auf Bestellung
» Rheinische Post: Sterbehilfe soll kein Geschäft sein
„Das Verbot der geschäftsmäßigen, also der auf Wiederholung angelegten Beihilfe zum Suizid ist notwendig, weil in Deutschland Vereine und Einzelpersonen mit diesem Angebot zu einer gesellschaftlichen ,Normalisierung‘ des assistierten Suizids beitragen“, begründet Griese das Mittel des Strafrechts. „Ich rechne damit, dass unser fraktionsübergreifender Gruppenantrag auf eine breite Zustimmung im Parlament stößt. Denn unser Antrag stellt sicher, dass die bestehenden ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten uneingeschränkt erhalten bleiben, dazu gehört auch die indirekte Sterbehilfe oder die palliative Sedierung.“