Diskussion um die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe

„Der Bundestag hatte richtig entschieden, als er die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verboten hat“, sagt Kerstin Griese anlässlich der aktuellen Debatte und der demnächst anstehenden Verfassungsgerichtsentscheidung. „Der Bundestag hatte damals einen Weg der Mitte beschritten, der den Freiraum für Ärztinnen und Ärzte erhält.“

Ethische Gewissensentscheidungen seien im individuellen Fall weiter möglich, so die Bundestagsabgeordnete. „Ganz besonders wichtig war es, gleichzeitig die finanzielle Ausstattung der Palliativmedizin und der Hospize erheblich zu verbessern, denn die Antwort auf Leid und Schmerz darf nicht die Ausweitung des assistierten Suizids sein.“

Der Bundestag hatte 2015 mit 360 von 602 Stimmen den federführend von Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, der einen Mittelweg zwischen der Freigabe der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe und der generellen Strafbarkeit von Sterbehilfe beschreitet. „Das Geschäft mit dem Tod ist nicht gewollt, der Tod darf keine Dienstleistung sein. Vereine und Einzelpersonen, die als ihr Hauptgeschäft die Selbsttötung fördern und durchführen, sind verboten“, unterstreicht Kerstin Griese. „Anders ist die Situation, wenn Ärzte ethisch begründet dem Wunsch ihres Patienten oder ihrer Patientin folgen, ihr Leiden zu lindern und dabei auch in Kauf nehmen, dass sie aus dem Leben scheiden. Da hat der Bundestag entschieden, dass das weiterhin straffrei bleibt.“ Denn das Ziel des ärztlichen Handelns sei die Linderung von Leiden und nicht der Tod, ist Griese überzeugt.