Seit Jahresbeginn gilt der Mindestlohn

„Mit Beginn des neuen Jahres gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde fĂŒr 3,7 Millionen BeschĂ€ftigte bundesweit und zehntausende im Kreis Mettmann. Das ist ein historischer Meilenstein fĂŒr unser Sozialsystem“, sagt Kerstin Griese, die als Vorsitzende des Bundestagsausschusses fĂŒr Arbeit und Soziales an den Details des Gesetzes mitgearbeitet hat.

Mindestlohn„Der Mindestlohn wird bei uns keine ArbeitsplĂ€tze kosten“, ist sich Griese sicher, „ganz im Gegenteil. Die ArbeitsplĂ€tze in den Unternehmen des Kreises Mettmann, die jetzt schon faire Löhne zahlen, werden gesichert. Betriebe, deren GeschĂ€ftsmodell auf Dumpinglöhnen basiert, werden vom Markt gedrĂ€ngt.“

Kerstin Griese weist darauf hin, dass alle volljĂ€hrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn besĂ€ĂŸen, „ausnahmslos in allen Branchen“. Eine zweijĂ€hrige Übergangsregelung gebe es nur bei Zeitungszustellern und dort, wo geltende TarifvertrĂ€ge bestehen. „SpĂ€testens ab 2017 bekommen alle 8,50 Euro. Denn die BeschĂ€ftigten sollen von ihrer Arbeit leben können“, betont die SPD-Kreisvorsitzende. Um den Mindestlohn zu ĂŒberwachen, seien 1600 neue Stellen seien fĂŒr den Zoll vorgesehen.

Mit dem Mindestlohngesetz sei außerdem Schluss mit der „Generation Praktikum“, freut sich Griese. Auch Praktikantinnen und Praktikanten bekĂ€men zukĂŒnftig den Mindestlohn – ausgenommen seien lediglich Praktika vor oder wĂ€hrend des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. Kerstin Griese: „Jeder Praktikant bekommt kĂŒnftig einen schriftlichen Vertrag, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt.“

Informationen zum Mindestlohn gibt es bei einer von Bundesarbeitsministerium geschalteten Hotline, bei der auch VerstĂ¶ĂŸe gegen den Mindestlohn anonym gemeldet werden können. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030 60280028 erreichbar.