Seit dem 1. Januar: Mindestlohn ohne Ausnahmeregelung

„Ab dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen“, freut sich Kerstin Griese. „Endlich lĂ€uft auch die letzte Übergangsreglung aus und die Zeitungszustellerinnen und -zusteller erhalten mindestens 8,84 Euro pro Stunde.“

Kerstin Griese hatte als zustĂ€ndige Ausschussvorsitzende das Mindestlohngesetz mitgestaltet. „Es ist das Gesetz, das fĂŒr einen historischen Wandel in unserem Sozialstaat sorgt“, ist Griese sichtlich stolz auf die 2015 eingefĂŒhrte Lohnuntergrenze. „Im Kreis Mettmann haben etwa 50.000 Menschen davon profitiert. FĂŒr viele war die EinfĂŒhrung des Mindestlohns die grĂ¶ĂŸte Gehaltssteigerung, die sie jemals erlebt haben“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete.

Ebenfalls zum 1. Januar 2018 steigt der Branchenmindestlohn fĂŒr das pĂ€dagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung, der deutlich oberhalb des allgemeinen Mindestlohns liegt, um 4,5 Prozent. PĂ€dagoginnen und PĂ€dagogen haben damit Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 15,26 Euro. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich hierauf nach sieben Monaten harter Verhandlungen geeinigt.