âAb dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchenâ, freut sich Kerstin Griese. âEndlich lĂ€uft auch die letzte Ăbergangsreglung aus und die Zeitungszustellerinnen und -zusteller erhalten mindestens 8,84 Euro pro Stunde.â
Kerstin Griese hatte als zustĂ€ndige Ausschussvorsitzende das Mindestlohngesetz mitgestaltet. âEs ist das Gesetz, das fĂŒr einen historischen Wandel in unserem Sozialstaat sorgtâ, ist Griese sichtlich stolz auf die 2015 eingefĂŒhrte Lohnuntergrenze. âIm Kreis Mettmann haben etwa 50.000 Menschen davon profitiert. FĂŒr viele war die EinfĂŒhrung des Mindestlohns die gröĂte Gehaltssteigerung, die sie jemals erlebt habenâ, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Ebenfalls zum 1. Januar 2018 steigt der Branchenmindestlohn fĂŒr das pĂ€dagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung, der deutlich oberhalb des allgemeinen Mindestlohns liegt, um 4,5 Prozent. PĂ€dagoginnen und PĂ€dagogen haben damit Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 15,26 Euro. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich hierauf nach sieben Monaten harter Verhandlungen geeinigt.