Pflegehelferausbildung für Flüchtlinge öffnen

„Auch geduldete Flüchtlinge sollen die Möglichkeit haben, in Deutschland eine Pflegehelferausbildung zu machen und währenddessen einen gesicherten Aufenthalt zu erhalten“, fordert Kerstin Griese (SPD). „Pflegekräfte werden händeringend gesucht.“

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Griese ist davon überzeugt, dass viele Flüchtlinge die ein- bis zweijährige Ausbildung zum Alten- oder Krankenpflegehelfer gerne machen würden und die Voraussetzungen dafür hätten. Bisher sei diese Ausbildung aber nicht von der im Integrationsgesetz vorgesehenen Duldung während der Ausbildung plus zwei Jahren Berufstätigkeit danach erfasst (so genannte 3 plus 2-Regelung), erläutert die bisherige Arbeits- und Sozialausschussvorsitzende des Bundestages.

„Entscheidend ist, dass die Betreffenden während der Dauer ihrer Ausbildung plus zwei Jahre bei der Übernahme in einen Job in Deutschland bleiben dürfen. Dies ist eine Absicherung für die Ausbilder und die Pflegeeinrichtungen und für die Flüchtlinge selbst“, sagt Griese. „Für den niedrigschwelligen Einstieg in einen absoluten Mangelberuf, und dabei handelt es sich bei Pflegehelferinnen und -helfern, ist das unbedingt notwendig.“ Solche Regelungen müssten sich auch an den Bedürfnissen unseres Arbeitsmarktes orientieren. „Das ist mit einer einfachen Änderung im Integrationsgesetz möglich.“ Kerstin Griese appelliert an die neue Koalitionsmehrheit im Bundestag, den Weg für mehr Pfleghelferinnen und -helfer schnell frei zu machen.

„Wer als Flüchtling geduldet wird, kann beispielsweise wegen eines Krieges in seiner Heimat nicht zurückkehren. Diese Situation kann noch jahrelang andauern. Deswegen müssen wir solchen Menschen eine Perspektive eröffnen, in dieser Zeit mit einer qualifizierten Tätigkeit ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen“, unterstreicht Kerstin Griese.

Helferberufe in der Pflege: Ausbildungsduldung im Integrationsgesetz »