Organspendeausweis

Organspende: Mehrheit für die Entscheidungslösung

Viele Menschen warten dringend auf eine Organspende, und jeder von uns kann in die Situation kommen, selbst auf Hilfe angewiesen zu sein. Der größte Teil der Menschen wäre bereit, einem Mitmenschen mit einer Organspende zu helfen, doch leider haben viele trotzdem keinen Organspendeausweis.

Der Bundestag hat heute darüber diskutiert. Ich habe den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende unterstützt. Ich habe für die Entscheidungslösung gestimmt, denn eine Organspende muss eine persönliche und freie Entscheidung jedes Einzelnen sein und darf nicht automatisch per Gesetz verordnet werden, wie es die Widerspruchslösung vorsieht. Die Entscheidungslösung hat eine deutliche Mehrheit um Bundestag gefunden.

Ich selbst habe schon lange einen Organspendeausweis und werbe dafür. Falls Sie noch keinen haben – hier ist er zu finden: » www.organspende-info.de.

Redebeitrag für die Bundestagsdebatte zur Organspende

Wir diskutieren heute zwei Gesetzesentwürfe, die auf verschiedenen Wegen das gleiche Ziel erreichen wollen: mehr Menschen als bisher mit dringend benötigten Spenderorganen zu versorgen, damit niemand mehr sterben muss, weil er oder sie zu lange auf ein neues Organ warten muss. Wir sind uns hier alle einig, dass es noch immer zu wenig Menschen gibt, die sich bereit erklären, Organspender zu werden, und wir sind uns alle einig, dass wir diesen Zustand ändern wollen.

Die beiden Gesetzesentwürfe, die wir heute diskutieren, beantworten die Frage, wie wir mehr Menschen zur Organspende bewegen können, allerdings unterschiedlich. Die Widerspruchlösung will jeden und jede zum Organspender bzw. Organspenderin machen, der oder die nicht widerspricht. Die Entscheidungslösung bleibt zwar dabei, dass jeder Mensch erst durch seine oder ihre freie Entscheidung zum Organspender bzw. -spenderin wird, aber es soll einen gewissen Druck geben, sich zu entscheiden, indem jeder und jede regelmäßig mit dem Thema konfrontiert und darüber informiert wird.

Für mich steht die Organspende in einem Spannungsverhältnis zwischen Nächstenliebe und Selbstbestimmung. Sie ist ein großherziges Geschenk eines Menschen an andere Menschen. Sie muss als Spende immer eine bewusste, freiwillige und selbst entschiedene Gabe bleiben. Ich halte die Widerspruchslösung deshalb für den falschen Weg, mehr Menschen zu Organspende zu bewegen. Die Idee der Organspende als Akt der Nächstenliebe eines Menschen an andere Menschen wird damit aufgehoben und verwandelt in eine staatlich verordnete Abgabe der eigenen Organe.

Organspende ist eine Sache des Vertrauens und ich habe die Befürchtung, dass dieses Vertrauen durch eine gesetzliche Regelung, die jeden zum Organspender macht, unterlaufen wird. Das kann, so fürchten auch Wissenschaftler, den gegenteiligen Effekt haben, dass Menschen ihren Organspendeausweis zurück geben.

Ich will den Blick auf den Menschen als handelndes Subjekt richten, das sich in aller Freiheit für die Organspende entscheidet. Bei der Widerspruchslösung, und das ist für mich ein ganz wichtiger Punkt, besteht die Gefahr der Verzweckung des Menschen. Heribert Prantl schreibt dazu in der Süddeutschen Zeitung: „Das ist ein sehr zweckrationaler Umgang mit Toten und Sterbenden, das ist ein ökonomistischer Umgang mit den Menschen am Ende des Lebens, das ist ein Verfahren, das um Menschenbild des Grundgesetzes nicht passt.“

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir dabei bleiben müssen, dass jeder Mensch ein grundlegendes Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung über seinen Körper hat. Eine Organspende ist deshalb immer eine bewusste und freiwillige Entscheidung im Falle eines Hirntodes, mit den eigenen Organen einem Anderen das Weiterleben zu ermöglichen.

Ich möchte ganz ausdrücklich, dass sich deutlich mehr Menschen als bisher mit der immer nur ganz persönlich zu beantwortenden Frage beschäftigen, ob sie Organspender werden möchten. Deshalb unterstütze ich den Antrag zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende.

Viele Menschen sind bereit, Organspender zu werden, dokumentieren diese Bereitschaft bisher aber nicht in ausreichendem Maß. Deshalb müssen wir mehr werben und mehr aufklären. Alle Menschen sollen regelmäßig bei der Beantragung und Verlängerung ihrer Ausweise auf die Möglichkeit der Organspende hingewiesen werden und ihre Bereitschaft dazu auch direkt vor Ort dokumentieren können. In einem zentralen Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information sollen künftig alle ihre Erklärungen zur Organspende abgeben können. Auch die regelmäßige Aufklärung über die Möglichkeiten der Organspende durch Hausärztinnen und Hausärzte wird dazu beitragen, mehr Menschen zur Bereitschaft zur Organspendezu bewegen. Hier gibt es ein Vertrauensverhältnis, so dass gute Information zur positiven Entscheidung führen kann. Regelmäßige gezielte Ansprache und Aufklärung werden die Zahl der Organspenden erhöhen.

Mit der Entscheidungslösung kann die Organspende das bleiben, was sie im Grunde ist: ein Akt der Nächstenliebe, für den sich jeder Mensch aktiv und selbstbestimmt entscheiden kann. Wir können Menschen dazu auffordern, sich mit dieser Möglichkeit zu befassen, sie aufklären und ihnen einfache und transparente Wege zur Dokumentation ihrer Spendebereitschaft zur Verfügung stellen, damit sich mehr Menschen als bisher für die Organspende entscheiden.

Aber alle Menschen a priori zu Organspenderinnen und -spender zu machen und ihnen damit die Pflicht aufzuerlegen, sich gegebenenfalls aktiv gegen eine Spende zu entscheiden, widerspricht meinem Menschenbild vom selbstbestimmten, autonomen Subjekt, dessen körperliche Unversehrtheit nur durch dessen freiwillige Entscheidung für eine Organspende aufgehoben werden kann. Die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens gilt auch für den sterbenden Menschen und über den Tod hinaus.

Ich werbe deshalb dafür, einen Organspendeausweis ausfüllen. Es geht ganz einfach – ich habe selbst schon lange einen – und so kann sich jeder und jede entscheiden, Leben zu retten. Das ist eine gute Entscheidung, aber eben eine persönliche Entscheidung, keine gesetzliche Vorschrift.

DIE REDE WURDE ZU PROTOKOLL GEGEBEN