Seit dem 1. Januar 2015 gibt es den flĂ€chendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. âIch sehe keinen Ănderungsbedarf bei einem Gesetz, das im Juli letzten Jahres mit sehr groĂer Mehrheit im Bundestag beschlossen worden ist und erst seit ein paar Wochen in Kraft istâ, Ă€uĂerte sich Kerstin Griese gegenĂŒber der Presse in Berlin.
Zuvor wurde im Ausschuss fĂŒr Arbeit und Soziales, deren Vorsitzende Kerstin Griese ist, ĂŒber den aktuellen Stand nach EinfĂŒhrung des Mindestlohns gesprochen. âZu einem Mindestlohn gehört die wirksame Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Hierzu sind konkrete Kontrollmechanismen festgelegt worden und dafĂŒr sind extra Stellen geschaffen worden. Gerade im Bereich der Minijobber sind klare Regeln fĂŒr die Aufzeichnung der Arbeitszeiten wichtig, um Missbrauch zu verhindernâ, betonte die Ratinger Bundestagsabgeordnete.
Drei Wochen nach EinfĂŒhrung des Mindestlohns sind Stimmen aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu hören, die zunehmende BĂŒrokratie befĂŒrchten. âIch rate zu mehr Gelassenheit. Bisher zeichnen Arbeitgeber auch die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen auf, das wird zukĂŒnftig auch nicht komplizierterâ, kommentierte Kerstin Griese. âIch bin froh, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro bei mehr als dreieinhalb Millionen Menschen wirkt. Damit der verdiente Lohn bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommt, mĂŒssen Kontrollen sein. Auch die ehrlichen Arbeitgeber werden durch den Mindestlohn gestĂ€rktâ, betonte Griese.