Lohnfortzahlung für Eltern wird verlängert

„Die verlängerte Lohnfortzahlung für Eltern ist ein großer Erfolg.“ Die SPD-geführten Ministerien hätten bei dem Thema Druck gemacht, berichtet Sozialstaatssekretärin Kerstin Griese.

Wer in der Coronakrise wegen der Betreuung seiner kleinen Kinder nicht arbeiten kann, erhält nun für zehn Wochen 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung. Wenn beide Elternteile zu Hause bleiben mussten, konnten sie bisher je sechs Wochen Lohnersatzleistungen bekommen, gemeinsam zwölf Wochen. Das wird nun auf zehn Wochen pro Elternteil, für Alleinerziehende auf 20 Wochen verlängert“, fasst Griese die in Berlin gefundene Einigung zusammen. „Das ist auch für die Eltern im Kreis Mettmann eine wichtige Erleichterung.“ Denn die Kitas und Schulen in NRW befänden sich noch nicht im Regelbetrieb.

Eine Reihe von Eltern haben sich an Griese gewandt und darauf hingewiesen, dass sie die sechs Wochen schon aufgebraucht haben. „Hinzu kommt, dass wegen der Lockerungen manche Unternehmen jetzt wieder verlangen, dass statt im Home-Office im Betrieb gearbeitet wird“, weiß die SPD-Abgeordnete.

Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) haben Eltern, deren Kinder unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind. Ausgezahlt werde die Entschädigung vom Arbeitgeber, der sie anschließend erstattet bekommt. Selbstständige könnten sich direkt an den Landschaftsverband Rheinland wenden, der für die Auszahlungen zuständig ist.

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