Anpassungen im XII. und XIV. Buch des Sozialgesetzbuches
Der Sozialstaat müsse sich immer daran messen lassen, wie er mit den Menschen umgeht, die auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind, so Griese. „Er muss Menschen in Not schützen und sie zu einem selbstbestimmten Leben befähigen. Mit Beginn dieses Jahres haben wir mit sehr großer Mehrheit im Bundestag das Bürgergeld eingeführt, die Menschen aus der Arbeitslosigkeit in Arbeit bringen soll.“ In Folge dessen seien Änderungen und Klarstellungen im Sozialgesetzbuch nötig. „Auch Gesetze müssen, wie Autos, in bestimmten zeitlichen Abständen in die Inspektion. Und im Ergebnis einer solchen Inspektion sind viele kleinere Anpassungen vorzunehmen“, sagt Griese in ihrer Rede zur Einbringung der Gesetzesänderung.