Koalitionsausschuss: Kurzarbeitergeld wird aufgestockt

„Das Kurzarbeitergeld wird erheblich angehoben“, freut sich Kerstin Griese über den im Koalitionsausschuss gefundenen Kompromiss. „Davon werden die Beschäftigten von mehr als 3000 Betrieben im Kreis Mettmann profitieren, die bislang Kurzarbeit anmelden mussten.“

Die Sozialdemokratin Griese hätte sich gewünscht, das Kurzarbeitergeld in einem Schritt auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Eltern anzuheben. „Die zwischen SPD und Union getroffene Vereinbarung sieht jetzt vor, den Betrag ab dem vierten Monat auf 70 Prozent zu erhöhen und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des vorherigen Einkommens. Beschäftigte mit Kindern erhalten jeweils sieben Prozentpunkte mehr“, erläutert Griese das Vorgehen. „Niemand weiß wie lange die negativen wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise andauern. Deswegen ist es gut, dass wir den Menschen die Perspektive geben, dass der Staat sie nicht allein lässt. Denn niemand wird monatelang mit nur 60 Prozent seines gewohnten Gehalts über die Runden kommen.“

Wichtig findet es Griese, dass kurzarbeitende Beschäftigte nun bessere Möglichkeiten des Hinzuverdienstes bekommen. „Damit können sie ihr Gehalt auf 100 Prozent aufstocken. In manchen Branchen, vom Pflegebereich bis zum Lebensmitteleinzelhandel, werden Leute gesucht, die mit anpacken“, sagt die Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales.

Wer aufgrund der Coronakrise arbeitslos werde, bekomme jetzt drei Monate länger Arbeitslosengeld I. „Wir hoffen alle gemeinsam, dass wir den Einbruch am Arbeitsmarkt so gut wie möglich überbrücken können“, sagt Kerstin Griese.

Die Abgeordnete setzt sich dafür ein, dass die Situation der Kinder verbessert wird, die durch die Schulschließungen besonders benachteiligt sind. „Die SPD hat erreicht, dass genau diese Familien davon profitieren werden, dass Berlin zusätzlich in digitale Bildungschancen und Teilhabe investiert“, so Griese. Bedürftige Schülerinnen und Schüler bekämen einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung von Geräten, die die Teilnahme am Online-Unterricht ermöglichen. Darüber hinaus werde die Ausstattung der Schulen gefördert, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.