âDas Bundeskabinett hat einen Entwurf des Bundesteilhabegesetzes beschlossen, der gegenĂŒber dem ursprĂŒnglichen Referentenentwurf weitere Verbesserungen enthĂ€ltâ, so Kerstin Griese. âWir brauchen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe fĂŒr Menschen mit Behinderungen.â
Dass das Bundesteilhabegesetz jetzt auf den Weg kommt, ist ein wichtiger und groĂer Schritt dafĂŒr, sagte die SPD-Sozialpolitikerin Griese.
Die Verbesserungen betrĂ€fen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden muss, heiĂt es in einer Stellungnahme der SPD-Bundestagsfraktion. âAb dem Jahr 2020 sind nun sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollstĂ€ndig von der Anrechnung befreit. FĂŒr erwerbstĂ€tige Personen, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beziehen, werden kĂŒnftig auĂerdem grundsĂ€tzlich nur die neuen Anrechnungsregelungen der Eingliederungshilfe gelten. Damit können sie ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen, wĂ€hrend es heute nur 2.600 Euro sindâ, so die Fraktionsmitteilung.
âDas Bundesteilhabegesetz wird im Herbst im Bundestag eingehend beraten und dabei werden auch die Betroffenen beteiligtâ, betont Kerstin Griese. Sie geht davon aus, dass es im parlamentarischen Verfahren im Bundestagssozialausschuss noch Ănderungen im Sinne der Betroffenen geben werde.