Individuelles Arbeitsrecht: Reformbedarf bei den Kirchen

„Der Reformbedarf liegt weniger beim Staat, als bei den Kirchen selbst“, sagt Kerstin Griese zu der Diskussion um die individuellen Rechte kirchlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Wobei man wissen muss: Viele kirchliche Einrichtungen haben sich lĂ€ngst geöffnet und beschĂ€ftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keiner der christlichen Kirchen angehören.“

Die diakonischen Einrichtungen seien in ihrer großen Mehrheit in der RealitĂ€t einer sĂ€kularen Gesellschaft angekommen. „In dieser spielen Kirchen weiterhin eine wichtige Rolle, wenn sie ihre Aufgaben zeitgemĂ€ĂŸ und in Kenntnis der LebensrealitĂ€ten der Menschen erfĂŒllen“, unterstreicht die SPD-Fraktionsbeauftragte fĂŒr Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Weiter sagt Kerstin Griese: „Entscheidend ist, dass sich die Kirche als Arbeitgeber nicht in die private LebensfĂŒhrung ihrer BeschĂ€ftigten einmischt. Denn Kirche muss einladend sein und darf nicht ausgrenzen.“ Die Diskriminierung von Schwulen und Lesben und die ZurĂŒckweisung von Geschiedenen und erneut Verheirateten in der katholischen Kirche sei ein großes Problem, so die Bundestagsabgeordnete. Sie hofft, dass nach dem Familienkonvent in Rom endlich Bewegung in die katholische Kirche kommt.