âNur wer mit Absicht darauf hinarbeitet, assistierten Suizid zu leisten, wer dies auf Wiederholung hin anlegt und so ein regelmĂ€Ăiges Angebot aufzieht, bekommt ein Problem mit dem Gesetzâ, sagte Kerstin Griese der SĂŒddeutschen Zeitung. Das alles treffe auf Palliativmediziner nicht zu, zerstreute sie verfassungsrechtliche Bedenken an dem von ihr mitverantworten Gesetzentwurf. » SZ » epd